Wien – Die Sektion 8 der Wiener SPÖ will die Schaltung von Inseraten durch die öffentliche Hand künftig unter bestimmte Bedingungen stellen. Ziel auf Landes- und auch auf Bundesebene: Die Einhaltung des Ehrenkodex der österreichischen Presse beziehungsweise des Presserats soll berücksichtigt werden.

Rund 200 Millionen Euro jährlich gibt die öffentliche Hand für Inseraten-Schaltungen und Werbekampagnen in Medien aus. Die von einer SPÖ-Grün-Koalition regierte Gemeinde Wien ist unter den öffentlichen Einrichtungen regelmäßig stärkster Werber. Ein Großteil der Inseratenaufträge geht dabei an Boulevard- und Gratismedien. Gerade gegen diese richtet sich nun die Aktion der Sektion 8, die in der Vergangenheit unter anderem das Verbot des Kleinen Glücksspiels in Wien gegen den Willen der Parteispitze durchsetzen konnte.

Boulevard wäre massiv betroffen

"Öffentliche Institutionen geben jährlich Millionen von Euro für Inseratenschaltungen aus, insbesondere in Printmedien, die vom Österreichischen Presserat zum wiederholten Mal wegen Verstoßes gegen den Ehrenkodex verurteilt wurden", kritisiert die Sektion 8 in einer Aussendung. Die Gründe reichten dabei von Nicht-Achtung von Persönlichkeitsrechten, Diskriminierung, Verunglimpfung bis hin zu Sexismus. Man werde deshalb bei der Bezirkskonferenz der SPÖ Alsergrund einen Antrag zur Weiterleitung an den Wiener Landesparteitag stellen, der die Schaltung von Inseraten durch die öffentliche Hand in vom Presserat verurteilte Medien einschränkt.

Eine solche Maßnahme würde vor allem "Kronen Zeitung", "Österreich" und "Heute" treffen. 90 Prozent der vom Presserat gerügten medienethischen Verfehlungen gehen auf das Konto der drei Boulevardblätter. Allein die "Krone" wurde bisher etwa 50 mal vom Presserat verurteilt.

Öffentliche Institutionen als "Mittäter"

"Wenn Medien, die sich um die journalistische Berufsethik nicht scheren, weiterhin von öffentlicher Hand finanziert werden und Verstöße gegen die fundamentalen Regeln konsequenzenlos bleiben, dann bedeutet das nichts anderes, als dass diese Missstände geduldet oder gar gefördert werden. Die öffentlichen Institutionen machen sich dadurch zu Mittätern", erklärte Lea Six von der Sektion 8. An Medien, die sich nicht an fundamentale Qualitätskriterien halten, die etwa Sachverhalte bewusst falsch darstellen oder gar erfinden, rassistische und verhetzende Artikel veröffentlichen oder durch ihre Berichterstattung Persönlichkeitsrechte verletzen, dürften deshalb keine öffentlichen Gelder fließen.

Die Sektion 8 fordert konkret eine "Three-Strikes-in-Two-Years"-Regel. Ab 2016 sollen demnach in Printmedien, bei denen sowohl im vergangenen als auch im vorletzten Jahr mehr als drei Verstöße gegen den Ehrenkodex durch den Presserat festgestellt wurden, keine öffentlichen Inserate geschaltet werden dürfen. Wurden im vorletzten Jahr mehr als drei Verstöße festgestellt, im vergangenen Jahr jedoch weniger oder gleich drei, so könnten in diesem Medium wegen der abnehmenden Tendenz im darauffolgenden Jahr wieder Inserate geschaltet werden. (APA, 11.2.2016)