Frankfurt/Wien – Die Gläubiger der einstigen Krisenbank Hypo Alpe Adria (heute Heta) kämpfen seit Donnerstag auch vor dem Frankfurter Landgericht um ihr Geld. Eine Entscheidung über die Ansprüche deutsche Investoren, die 2,2 Milliarden Euro eingeklagt haben, will die Kammer am 11. März verkünden. Das Datum hat es in sich, endet an dem Tag doch die Frist für das Anleihe-Rückkaufangebot Kärntens an die Heta-Gläubiger.

Gegen das Moratorium über die Heta kämpft die Bad Bank der deutschen Hypo Real Estate, die FMS Wertmanagement, die 200 Mio. Euro einklagt. Bisher sind in dem Komplex neun Klagen – darunter von zahlreichen Landesbanken – anhängig, die Forderungen summieren sich auf 2,2 Mrd. Euro. Die Heta-Anwälte argumentieren, die Heta sei an die österreichischen Gesetze gebunden.

Die Vorsitzende Richterin Stefanie Klinger fiel mit kritischen Anmerkungen auf und stellte den Zahlungsstopp und damit die Anwendung des Bankenabwicklungsgesetzes in Frage. Das Problem: Die entsprechende EU-Richtlinie gilt für Banken, nicht aber für Abwicklungseinheiten. Die Heta verfügt aber über keine Bankenkonzession. Die Heta dürfte erfolglos versucht haben, den Gerichtsstand in dem Prozess nach Österreich zu verlegen.(red; dpa, 11.2.2016)