Sie haben in einem Fall von vermutlicher NS-Wiederbetätigung das Verfahren eingestellt. Dies und die von Ihnen verwendete Begründung wurden von einem Teil der Öffentlichkeit, aber auch von Ihren höchsten Vorgesetzten (Chef der Strafrechtssektion im Ministerium) scharf kritisiert.

In der Aula, einem weit rechts stehenden Blatt, hat ein einschlägig bekannter Autor ein Buch über Geschehnisse in der unmittelbaren Nachkriegszeit besprochen und dabei unter dem Titel "Mauthausen-Befreite als Massenmörder" (!) behauptet: "Die Tatsache, dass ein nicht unerheblicher Teil der befreiten Häftlinge aus Mauthausen den Menschen zur Landplage gereichte, gilt für die Justiz als erwiesen (...). Raubend und plündernd, mordend und schändend plagten die Kriminellen das unter der 'Befreiung' leidende Land."

Die Autorin des besprochenen Buches hat diese Interpretation durch die Aula schärfstens zurückgewiesen und als "verlogene Schmierage in dem Hetzblatt" bezeichnet.

Sie hingegen, Frau Staatsanwalt Vera S., meinen in Ihrer Einstellungsbegründung, man könne von "Landplage" sprechen: "Es ist nachvollziehbar, dass die Freilassung mehrerer Tausend Menschen aus dem Konzentrationslager Mauthausen eine Belästigung für die betroffenen Gebiete Österreichs darstellte." Es sei nicht ausgeschlossen, dass Kriminelle, die es auch in Mauthausen gegeben habe, solche Taten begangen hätten.

Ich möchte Ihnen zu bedenken geben: So etwas richtet immensen demokratiepolitischen Schaden an. Es gibt ausreichend Dokumentation über das KZ Mauthausen. Dort wurden Opfer des NS-Regimes unter schrecklichen Bedingungen inhaftiert und zu Tode gequält. Rund 100.000. Es gab auch Kriminelle dort. Übergriffe nach der Befreiung wurden durch kriminelle und normale Exhäftlinge verübt, hauptsächlich Diebstahl und Raub. Massenhafte, flächendeckende Schwerverbrechen, wie der Aula-Autor behauptet, gab es nicht. Und wenn man schon von "Belästigung der Bevölkerung" spricht, dann sollte man nicht die "Mühlviertler Hasenjagd" vergessen. Bei einem Massenausbruch hauptsächlich sowjetischer Offiziere beteiligte sich die Bevölkerung intensiv an der Jagd und tötete viele.

Sehr geehrte Frau Staatsanwalt, Sie haben – ohne Experten hinzuzuziehen – eine lügnerische, geschichtswidrige und tendenziell neonazistische Darstellung der Ereignisse rund um das KZ Mauthausen übernommen. Sie haben sich die Diktion der NS-Verharmloser zu eigen gemacht. Das wird von den immer stärker werdenden extrem Rechten in diesem Land als Ermunterung verstanden. Diese Leute wollen die NS-Verbrechen relativieren, um heute ähnliche Ziele als legitim erscheinen zu lassen.

Nach allem, was man über Sie weiß, Frau Staatsanwalt, haben Sie keinen rechtsextremen Hintergrund. Sie sind relativ jung und haben Ihren Dienst an der STA Graz erst vor kurzem angetreten. Sie haben vielleicht, wie manche Jüngere, wenig Wissen über die und wenig Interesse an der NS-Zeit. Vielleicht erscheint Ihnen das als "alte Geschichten". Aber Sie sind die offizielle Repräsentation eines demokratischen Staates. Es ist auch Ihre Aufgabe, extrem rechten und geschichtsverfälschenden Tendenzen keinen (unbeabsichtigten) Vorschub zu leisten. (Hans Rauscher, 12.2.2016)