Wien – Drei Unternehmer haben die neue Registrierkassenpflicht vor den Verfassungsgerichtshof gebracht. Eine nebenberufliche Schmuckdesignerin, ein Taxiunternehmer und eine Tischlerei bekämpfen den Zwang zum Beleg beim Höchstgericht. Die Beratung über ihre Anträge beginnt in der bevorstehenden Session (18. Februar bis 12. März), wann die Entscheidung fällt, ist offen.

Seit 1. Jänner sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 15.000 Euro verpflichtet, eine manipulationssichere Registierkasse zu verwenden und den Kunden für jeden Kauf einen Beleg auszuhändigen, den diese bis vor dem Geschäft aufbewahren müssen. Die drei Antragsteller erachten das als nachteiligen Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Eigentums und in das Grundrecht auf Freiheit der Erwerbsbetätigung. Der finanzielle Aufwand, der dem Einzelnen durch das Gesetz (unter dem Titel Betrugsbekämpfung zur Gegenfinanzierung der Steuerreform) auferlegt wurde, sei "unverhältnismäßig".

Der Taxiunternehmer führt außerdem an, dass ein Taxameter mit Registrierkassenfunktion derzeit noch nicht auf dem Markt erhältlich sei. Deshalb müsse er jeweils ein zusätzliches Kassensystem anschaffen. (APA, 17.2.2016)