Wien – In Österreich haben heuer bisher 11.000 Menschen um Asyl angesucht. Wie das Innenministerium am Mittwoch mitteilte, dürften dazu noch etwa 8.000 Anträge auf Familienzusammenführung kommen. Dass die für heuer vereinbarte "Obergrenze" damit bereits zur Hälfte ausgeschöpft wäre, bestätigt das Innenministerium aber nicht und verweist auf die noch ausständigen Rechtsgutachten.

Österreich will heuer nicht mehr als 37.500 Flüchtlinge aufnehmen – sei es über direkte Asylanträge oder über die Familienzusammenführung. Die Zahl der Asylanträge lag bisher bei durchschnittlich etwas mehr als 200 täglich. Durch Österreich durchgereist sind freilich deutlich mehr Flüchtlinge als Asylanträge registriert wurden: Laut der APA vorliegenden Frontex-Zahlen sind in den sieben Tagen von 9. bis 15. Februar im Schnitt fast 3.200 täglich ins Land gekommen und großteils nach Deutschland weitergereist.

Familienzusammenführung nicht eingerechnet

Die 8.000 erwarteten Anträge auf Familienzusammenführung scheinen in der Asylstatistik noch nicht auf, wird im Innenministerium betont. Zur Frage, ob und wie sie in die Obergrenze eingerechnet werden, wollte sich das Ministerium angesichts der noch ausstehenden Rechtsgutachten nicht festlegen.

Familienzusammenführung ist dann möglich, wenn anerkannte Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte (erhalten kein Asyl, können wegen Lebensgefahr im Heimatland aber nicht abgeschoben werden) ihre Kernfamilie nach Österreich holen möchten. Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) hatte zuletzt gemeint, dass heuer 30.000 Personen über Familiennachzug nach Österreich kommen werden. Das Innenministerium rechnet aber vorerst mit weniger Anträgen. Dies deshalb, weil auf zwei positive Asylentscheidungen erfahrungsgemäß ein Antrag auf Familiennachzug kommt. Bei 16.000 positiven Verfahren im Vorjahr wären das also 8.000 Familienzusammenführungen.

Voraussetzung für den Familiennachzug ist ein positiver Asylbescheid beziehungsweise subsidiärer Schutz in Österreich. Damit können die Angehörigen bei einer österreichischen Botschaft im Ausland ein Visum beantragen, nach Österreich reisen und hier in weiterer Folge den Antrag auf Familienzusammenführung stellen. "In der Asylstatistik scheinen sie erst mit dem Zeitpunkt auf, wo sie legal in Österreich eingereist sind und ihren Antrag gestellt haben", sagte ein Ministeriumssprecher. Für Angehörige subsidiär Schutzberechtigter ist künftig aber eine dreijährige Wartefrist vorgesehen. (APA, 17.2.2016)