Wolfsthal/Korneuburg – Ein 30-Jähriger, der Anfang Juli vergangenen Jahres in Wolfsthal (Bezirk Bruck an der Leitha) mit einem Van seine Freundin (32) überrollt und getötet hatte, muss sich nicht wegen Mordes verantworten. Es sei Strafantrag wegen grob fahrlässiger Tötung eingebracht worden, bestätigte Friedrich Köhl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg, Medienberichte vom Mittwoch.

Der Strafrahmen beträgt bis zu drei Jahre. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht noch nicht fest, sagte Köhl.

Der Beschuldigte war im September nach fast zwei Monaten U-Haft auf freien Fuß gesetzt worden. Einer Beschwerde dagegen wurde vom Oberlandesgericht laut Köhl nicht Folge gegeben.

Die 32-Jährige soll auf einem Weg gelegen sein, als sie vom Van ihres Freundes überrollt wurde. Der Mann war alkoholisiert. Bei ihm wurden 1,5 Promille festgestellt. Das Paar soll in der Nacht auf 5. Juli eine Zechtour unternommen und am Vormittag fortgesetzt haben. Laut Zeugen war auch das spätere Opfer alkoholisiert. (APA, 17.2.2016)