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Heinz Müller kam mit seiner Klage zur "Feststellung des Fortbestandes als unbefristetes Arbeitsverhältnis" nicht durch.

Foto: AP/Daniel Roland

Mainz – Fußballvereine dürfen ihren Spielern auch weiterhin befristete Verträge geben. In einem brisanten Rechtsstreit zwischen dem FSV Mainz 05 und seinem früheren Torhüter Heinz Müller fällte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz am Mittwoch ein Urteil, das den Profifußball vor radikalen Umwälzungen bewahrt.

Müller hatte 2014 nach Ablauf eines Zweijahresvertrages auf eine "Feststellung des Fortbestandes als unbefristetes Arbeitsverhältnis" geklagt. Das Arbeitsgericht Mainz entschied daraufhin, dass auch Fußballprofis arbeitsrechtlich wie normale Arbeitnehmer behandelt werden müssen und nicht ständig Zwei-, Drei- oder Vierjahresverträge erhalten dürfen.

Revision möglich

Das Landesarbeitsgericht als nächst höhere Instanz änderte dieses Urteil jetzt wieder ab, ließ aber auch gleichzeitig eine Revision zu. Sowohl Mainz 05 als auch Müller können jetzt noch vor das Bundesarbeitsgericht ziehen. Der 37-Jährige und sein Anwalt haben nach eigenen Angaben noch nicht entschieden, ob sie in die Revision gehen und wollen das Urteil "erst genau prüfen".

Vereine und Verbände hatten einen neuen "Fall Bosman" bis hin zum völligen Zusammenbruch des gängigen Transfersystems befürchtet. Dass das Landesarbeitsgericht dieses erstinstanzliche Urteil nun gekippt hat, sorgte im Profifußball für große Erleichterung. "Wir freuen uns über dieses klare Votum", erklärte die Deutsche Fußball Liga in einer ersten Reaktion.

Klage nach Vertragsende

Müller hatte 2012 einen neuen Zweijahresvertrag in Mainz unterschrieben. Der sollte sich ab einer bestimmten Anzahl von Liga-Einsätzen automatisch verlängern. Ein halbes Jahr vor Ablauf dieses Vertrages sortierte der damalige Mainz-Trainer Thomas Tuchel den Torhüter aus. Müller musste den Verein im Sommer 2014 verlassen und zog vor Gericht. Durch die sportliche Degradierung sah er sich vor allem um die Chance gebracht, dass sich sein Vertrag noch einmal automatisch verlängert.

Das Landesarbeitsgericht wies Müllers Klage nun zur Gänze zurück. "Die Entscheidung des beklagten Vereins, dem Kläger die Chance auf die Teilnahme am aktiven Spielbetrieb und damit die Möglichkeit, die vereinbarte Punkteprämie in der Rückrunde der Saison 2013/2014 zu erreichen, zu versagen, war rechtlich nicht zu beanstanden", heißt es. "Die Entscheidung darüber, ob der Spieler in Bundesliga-Spielen eingesetzt wird, unterliegt dem freien Ermessen des Trainers."

Folgen für Vereine

Müller war es nie darum gegangen, dass System Profifußball ins Wanken zu bringen. Da das Arbeitsgericht aber entschied, dass solche Befristungen nur im Falle eines "sachlichen Grundes" zulässig seien, befürchteten Vereine und Verbände schwerwiegende Folgen für die gesamte Branche. "Wenn wir jeden Spieler mit einem unbefristeten Vertrag ausstatten würden, hätten wir ja 50, 60 Profis im Kader", meinte Mainz-Präsident Harald Strutz.

Eine weitere Befürchtung war, dass Topspieler ihre Verträge künftig jedes Jahr im Rahmen gesetzlicher Kündigungsfristen kündigen und danach ablösefrei zu einem anderen Club wechseln könnten. (APA/dpa, 17.2.2016)