Öffentliches Hearing zur Causa Prima Asyl hinter massiven Türen im Bundesratsitzungssaal im Parlament.

Wien – Wie viel Öffentlichkeit verträgt ein öffentliches Hearing? Diese Frage stellte sich am Mittwoch vor Beginn der von den Grünen erwirkten publiken Expertenanhörung zur geplanten Asylnovelle im Rahmen einer Innenausschusssitzung. Offenbar waren weit mehr Zuhörer erschienen als angenommen, in Zehnergruppen wurden sie aus dem Eingangsbereich des Parlaments in den Bundesratssitzungsaal eskortiert, wo es für sie nur rund 30 Sitze gab. Einige gaben davor auf und gingen wieder.

Die, die hineinkamen, wurden Zeugen einer routinierten Vortrags- und Abgeordneten-Fragerunde. Dass sich SPÖ und ÖVP auf die Neuerungen (Asyl auf Zeit und Verschärfungen bei der Familienzusammenführung) bereits vollinhaltlich geeinigt haben dürften, war spürbar.

Beispiele aus der Praxis

Resultat: So massiv und mit Beispielen aus der Praxis unterlegt die Einwände der beiden kritischen Experten, der Anwälte Nadja Lorenz und Georg Bürstmayr, auch waren. Vor den Argumenten die beiden anderen Vortragenden – Gerhard Hesse, Sektionsleiter beim Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts und Mathias Vogl, Leiter der Rechtssektion im Innenministerium – schienen sie in diesem Forum zu verpuffen.

So ist im Zuge von "Asyl auf Zeit" geplant, den Schutzstatus aller anerkannten Flüchtlinge nach drei Jahren zwingend zu überprüfen und gegebenenfalls ein Aberkennungsverfahren einzuleiten. Als Rechtsvertreterin habe sie derlei Verfahren bereits bisher einige Male miterlebt, schilderte Lorenz.

Bessere Länderberichte

"Ich kann Ihnen sagen, in der Praxis sind derlei Aberkennungen extrem selten", erläuterte sie – doch weder Hesse noch Vogl gingen auf dieses Argument ein. Die Qualitätsstandards der jährlichen Länderberichte, die künftig Grundlage der Aberkennungen sein sollen, würden laut Novelle sehr verbessert, meinte Vogl stattdessen.

Während Hesse hier wie bei den Einschränkungen der Familienzusammenführung vor allem eines herausstrich: Die geplanten Änderungen seien verfassungs- und europarechtlich in Ordnung.

Bürstmayr: Menschenrechtsverstoß

Letzteres zog Anwalt Bürstmayr beim Thema Familienzusammenführung in Zweifel. Vielen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz werde künftig die Möglichkeit, ihre Eltern nachzuholen, de facto verunmöglicht, sagte er: "Hier gehe ich von einem Verstoß gegen das Recht auf Familienleben laut europäischer Menschenrechtskonvention aus".

Es werde wohl "zu einer Reihe Klagen kommen", sagte Bürstmayr. Dazu Vogl: Derlei Änderungen seien nicht nur in Österreich, sondern in vielen europäischen Ländern geplant. Die Asylnovelle soll im nächsten Innenausschuss am 14. April beschlossen werden. (Irene Brickner, 17.2.2016)