Salzburg – Sepp Schellhorn beherbergt Flüchtlinge, die in seinen Betrieben eine Ausbildung zum Koch absolvieren. In Bad Gastein brachte der Gastronom und Neos-Politiker bis Ende November vorübergehend 25 Flüchtlinge in einem Mitarbeiterwohnhaus unter. Als er das Projekt verlängern wollte, verweigerte ihm das Land Salzburg eine Vertragsverlängerung. Schellhorn ist der Meinung, Hintergrund sei eine Absprache zwischen dem Bad Gasteiner Bürgermeister Gerhard Steinbauer und Landeshauptmann Wilfried Haslauer (beide ÖVP).
Das will der Nationalratsabgeordnete nun juristisch geklärt haben. Er klagte das Land Salzburg und zog vor Gericht, am Donnerstagvormittag fand der Zivilprozess am Salzburger Landesgericht statt. Er wolle sich mit der Klage gegen die Intervention wehren und klären, inwieweit ein Bürgermeister sich querlegen darf, sagte Schellhorn. Gleichzeitig stelle sich die Frage, ob das Land als alleiniger Vertraggebender, also als Monopolist, einem Anbieter einen Vertrag verwehren könne.
Prozess nach 20 Minuten beendet
Schellhorns Anwalt Wolfram Proksch betonte vor Gericht, dass auch die Unterbringungsquote von 1,5 Prozent für Gemeinden nur ein Richtwert sei. Dieser gelte nicht für private Unterkünfte, sei keine Obergrenze und weder verfassungs- noch europa- oder völkerrechtlich gedeckt. Gleichzeitig würde auch das Bundesland Salzburg seine Quote nach der 15a-Vereinbarung bei weitem nicht erfüllen.
Der Rechtsanwalt des Landes, Felix König, erklärte, es handle sich um eine "politische Frage", die nicht vor einem Gericht vorgebracht werden sollte. Richter Clemens Zeilinger beendete den Zivilprozess bereits nach rund 20 Minuten. Das Verfahren stelle eine reine Rechtsfrage dar, begründete er. Das Urteil ergeht schriftlich.
Die betroffenen Flüchtlinge sind zwischenzeitlich bereits umgezogen. Schellhorn hat Ersatzquartiere in Goldegg und St. Veit organisiert. Von dort pendeln die Flüchtlinge nun, um ihre Kochausbildung in Bad Gastein weiterzuführen. (Stefanie Ruep, 18.2.2016)