Ist die Hercules für Rückführungen tauglich oder nicht? Das beurteilt in den kommenden Wochen ein Team von Spezialisten.

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Wien – Der ehrgeizige Plan von Heeresminister Hans Peter Doskozil (SPÖ), am 10. Februar bei der Inspektion der Hercules in Hörsching geäußert, dass mit den Transportmaschinen des Militärs schon "binnen Monatsfrist" die ersten Abschiebungen erfolgen werden, gilt nun doch als unwahrscheinlich. Am Mittwoch berieten Innen- und Verteidigungsressort auf Beamtenebene mit Vertretern des Bundesamts für Fremdenwesen über die neue Art der Rückführungen von Asylwerbern mit negativem Bescheid in sichere Herkunftstaaten. Das Ergebnis: Dass zuerst ein Expertenteam eingesetzt werden muss, bevor zur Tat geschritten werden kann – und die Vorlage des Prüfberichts ist erst für 7. März vorgesehen.

Längere Prozedur bis zum Abheben

Doch allein das Ausstellen adäquater Heimreisezertifikate für eine Gruppe von "Wirtschaftsmigranten" beansprucht weitere Zeit. Auf Anfrage verweist zudem Karl-Heinz Grundböck vom Innenministerium auf "kostentechnische", "sicherheitsrelevante" sowie "rechtliche" Aspekte, inklusive einer eingehenden Besichtigung der Hercules, die es noch zu klären gilt. So müssten etwa freiliegende Kabel im Innern der Transportmaschine abgedeckt und für den Piloten ein Cockpit samt verriegelbarer Tür eingerichtet werden, bevor es zu "Außerlandesbringungen" kommen kann, wie es im Behördensprech heißt.

Heikle Fragen für Piloten

Aus praktischer Sicht könnten sich gemäß STANDARD-Informationen für den Piloten aber noch andere heikle Fragen auftun. Bei Abschiebeflügen mit zivilen Airlines weigern sich die Flugkapitäne bei sich abzeichnenden Tumulten regelmäßig, abgewiesene Asylwerber mitzunehmen. Bei einem Rückführungsflug mit der Hercules müsste der Militärpilot quasi dann als oberster Polizist an Bord über ein Abheben der Maschine entscheiden – was de facto die Aufgabentrennung von Militär und Exekutive aufweicht.

Polizisten müssen an Bord

Ebenfalls heikel: Strenggenommen unterliegen die Hercules-Piloten dem militärischen Befehlsverhältnis – was wohl schlecht zu exekutieren ist, wenn Komplikationen zu befürchten sind. Als so gut wie fix gilt daher, dass die rückzuführenden Menschen auch im Flugzeug des Bundesheeres von Polizisten begleitet werden müssen. Zum Vergleich: Bei Linienflügen kommen auf einen Abzuschiebenden in der Regel zwei Exekutivbeamte, denen bei Widerstand "die Anwendung von Körperkraft" gestattet ist. Auch erlaubt: der Einsatz von Handschellen und Kabelbindern.

Für Familien ungeeignet

Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty International Österreich, gibt für den Fall "eines politischen Demonstrationsakts" mit der Hercules zu bedenken, dass ein Passagierflugzeug der EU-Grenzschutzagentur Frontex – übrigens ohne Kostenmehraufwand – "wohl eher das Mittel der Wahl sein sollte". Für die Außerlandesbringung von Männern sei die C-130 vielleicht zweckmäßig, aber: "Für Familienrückführungen ist das Flugzeug wegen der enormen Lärmbelastung nicht geeignet. Außerdem müssten die Sanitäreinrichtungen für weibliche Passagiere gewährleistet sein."

Standards haben Priorität

Helmut Marban, Sprecher von Doskozil, räumt ein, dass der Zeitplan des Ministers allenfalls anzupassen ist, denn: "Priorität haben bei unseren Personentransporten die technischen und menschenrechtlichen Standards, bevor die Maschine einsatzbereit ist." (Nina Weißensteiner, 18.2.2016)