Korneuburg – Mit einem Freispruch im Zweifel hat am Donnerstag in Korneuburg ein Prozess um Brandstiftung geendet. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Alleingesellschafter der Donau-Rollfähre Klosterneuburg–Korneuburg vorgeworfen, am 23. März 2015 im Rollfährenhaus im Tuttendörfl Feuer gelegt zu haben, um von der Versicherung 380.000 Euro zu kassieren. Der 60-Jährige hatte sich nicht schuldig bekannt.
Laut der Urteilsbegründung von Richterin Xenia Krapfenbauer fanden sich keine Sachbeweise – keine DNA-Spuren, keine Fingerabdrücke in dem Gebäude, in das am Tag nach dem Brand rechtzeitig zum Saisonstart die Rollfähren-Crew hätte einziehen sollen. "Die Suppe ist zu dünn", hatte Verteidiger Herwig Ernst in seinem Schlussplädoyer festgestellt. Die Entscheidung des Schöffensenats ist nicht rechtskräftig, weil Staatsanwältin Elisabeth Böhm-Gratzl keine Erklärung abgab.
Bei dem Brand standen 66 Feuerwehrleute eine Nacht hindurch im Einsatz. Als die ersten Kräfte eintrafen, schlugen bereits Flammen aus dem Dach des Rollfährenhauses. Durch die hölzerne Dachkonstruktion gestalteten sich die Löscharbeiten schwierig, der Strom musste abgeschaltet und die Dachhaut geöffnet werden. Das Gebäude brannte bis auf die Grundmauern nieder.
Malversationen
Mit dem Brand kam die Rollfähre einmal mehr in die lokalen Schlagzeilen. Jahre zuvor hatte es nämlich im Zusammenhang mit der GmbH, an der zwei Russinnen die Mehrheitsanteile hielten, Malversationen gegeben, die 2013 zu einem Prozess wegen Untreue gegen den 60-Jährigen und seinen vormaligen Geschäftsführer führten. Dieser hatte bis zu seiner Zwangsdelogierung in dem Haus an der Rollfähre gewohnt – mit der Kündigung endete auch die Freundschaft der beiden Männer.
Am Wochenende vor dem Brand hatte ein Mitarbeiter bereits seine Sachen ins Haus gebracht, auch der Eigentümer war dort, um zu schauen, wo die Betten und Möbel für die Rollfährenmannschaft aufgestellt werden sollten. Der Verteidiger entkräftete das Argument des angestrebten Erhalts der Versicherungssumme damit, dass die Gelder nur nach Vorlage von Rechnungen für den Wiederaufbau ausbezahlt worden wären und außerdem im Überschwemmungsgebiet gar keine Neubauten erlaubt seien.
Er habe "in keiner Art und Weise" etwas mit dem Brand zu tun gehabt, betonte der ehemalige Geschäftsführer im Zeugenstand, berichtete aber von noch laufenden zivilrechtlichen Auseinandersetzungen in der Causa Haus, das er geliebt hatte und nicht aufgeben wollte. Darin ortete das Gericht allerdings ebenfalls ein mögliches Motiv nach dem Motto "wenn ich es nicht haben kann, soll es niemand haben". (APA, 18.2.2016)