Berlin – Im Streit mit Google um die Veröffentlichung von Pressetexten im Internet haben einige deutsche Verlage eine Niederlage vor Gericht erlitten. Das Landgericht Berlin wies am Freitag eine Klage der Medienhäuser zurück, wonach der US-Konzern seine Marktmacht als Suchmaschine missbraucht habe.

Details teilte das Gericht zunächst nicht mit. Richter Peter Scholz hatte zuvor bereits in einer mündlichen Anhörung betont: "Die Kammer tendiert dazu, die Klage abzuweisen."

Keine Ungleichbehandlung

Der Richter räumte zwar ein, der US-Konzern habe mit gut 90 Prozent in Deutschland eine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschine. Eine Ungleichbehandlung der Verlage durch Google und damit Missbrauch der Marktmacht liege aber eher nicht vor, sagte der Richter.

Im Kern dreht sich der Streit um das seit August 2013 geltende Leistungsschutzrecht. Auf der einen Seite stehen Verlage wie Axel Springer, Madsack und Dumont, die für die Verwertung ihrer Pressetexte im Internet Geld sehen wollen. Suchmaschinen wie Marktführer Google wollen aber nicht zahlen. Sie argumentieren, dass sie Nutzer auf die Webseiten der Verlage leiten und den Pressehäuser damit zu Werbeeinnahmen verhelfen.

Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur prüfen die Verlage, ob vor die nächst höhere Instanz, das Kammergericht des Landes Berlin, ziehen wollen. (APA/Reuters, 19.2.2016)