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Nach dem AKW-Unglück mussten alle Häuser im Umkreis von zwanzig Kilometern um das Kraftwerk evakuiert werden.

Foto: EPA/TOMOYUKI KAYA

Tokio – Umgerechnet 240.000 Euro oder 30 Millionen Yen muss das japanische Energieunternehmen Tepco an ein Paar zahlen, das nach dem Nuklearunglück von Fukushima sein Zuhause verlassen hatte. Ein Bezirksgericht in Kioto sprach mit diesem Urteil zum ersten Mal solche Entschädigungszahlungen Betroffenen zu, die außerhalb der verpflichtenden Evakuierungszone von zwanzig Kilometern rund um das Kernkraftwerk leben.

Im März 2011 fanden in dem von Tepco betriebenen AKW mehrere Kernschmelzen nach Erdbeben und einem Tsunami statt. Daraufhin mussten alle Personen, die sich innerhalb des 20-Kilometer-Radius aufhielten, in Sicherheit gebracht werden. Aber auch tausende weiter weg lebende Menschen ließen freiwillig ihre Häuser und Geschäfte zurück – aus Angst vor der Strahlung.

Depressionen und Schlaflosigkeit

Die Identität des Paares, das nun den Schadenersatz zugesprochen bekommen hat, wurde nicht veröffentlicht. Sie sollen sich in ihren 40ern befinden und mehrere Restaurants in der Präfektur Fukushima geleitet haben. Wenige Tage nach dem Unglück seien sie nach Kioto geflohen. In der schriftlichen Aussage ist davon die Rede, dass der Mann nach der Flucht unter Depressionen und Schlaflosigkeit litt. Die drei Kinder des Paares sollen zudem in der Schule ausgegrenzt worden sein, da sie aus der verstrahlten Region stammen.

Experten gehen davon aus, dass das Urteil wegweisend für Klagen von weiteren Menschen mit einem ähnlichen Schicksal sein wird, die nicht in der Evakuierungszone lebten. Laut Meinung des Gerichts ist eine freiwillige Flucht dann "angemessen, wenn die Gefahr durch den Unfall und widersprüchliche Informationen weiterhin besteht". Tepco kalkulierte im Vorjahr, dass die Entschädigungszahlungen für die Opfer des Reaktorunglücks umgerechnet mehr als 51 Milliarden Euro ausmachen werden.

Die Behörden der Präfektur Fukushima gehen davon aus, dass noch immer 18.000 ehemalige Bewohner an einem anderen Ort leben, nachdem sie aufgrund der Angst vor Strahlung freiwillig geflüchtet sind. (red, 19.2.2016)