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Auch Julius Meinl fand sich im Exekutionsantrag gegen die Bank.

Foto: EPA/Schneider

Wien – Die Pfändungen in der Meinl Bank als Folge eines verlorenen Rechtsstreits gegen einen ukrainischen Meinl-European-Land-Investor (MEL) waren schwerwiegender als bisher bekannt. Wie berichtet hat die Bank ein rechtskräftiges Urteil auf Zahlung von 2,6 Millionen Euro nicht erfüllt. Es folgte die gerichtliche Pfändung und Exekution, am 8. Jänner dieses Jahres hat die Nationalbank (OeNB; als Drittschuldnerin) rund drei Mio. Euro an den Gläubigeranwalt überwiesen. Das Geld stammte von Guthaben der Meinl Bank bei der OeNB, die Sache war damit erledigt.

Wie sich aus der Exekutionsbewilligung des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien erschließt, hat der Gläubigeranwalt, Christian Widl, bei seinem Unterfangen alle juristischen Register gezogen. Anfang Dezember 2015 bekam er die Pfändung der Bank mitsamt der "ihr zugrunde liegenden Bankenkonzession" bewilligt. Ein Fall, wie er in Österreich noch nicht vorgekommen sein dürfte, sagen Juristen und Bankenaufseher.

FMA wusste davon nichts

Die Bankenaufsichtsbehörde FMA selbst hat davon allerdings nichts erfahren – das Exekutionsgericht muss die Pfändung auch nicht melden. Meldepflichtig wäre das Kreditinstitut nur, wenn durch die Maßnahmen Bestimmungen des Bankwesengesetzes verletzt würden.

Zudem war, wie berichtet, die Fahrnisexekution bewilligt. Das heißt, der Gerichtsvollzieher hätte in der Bank vorstellig werden und dort den Kuckuck auf diverse Vermögensgegenstände kleben können, die nicht für den Betrieb des Bankgeschäfts nötig sind. Besonders lang ausgefallen ist die Liste der Drittschuldner (16 Stück), also jener Personen bzw. Unternehmen, bei denen der Gläubigeranwalt Forderungen bzw. Anspruch auf Gewinnausschüttung der Bank vermutet hat.

So wurde etwa die Meinl Success Finanz AG angeschrieben (zur Drittschuldnererklärung aufgefordert), oder die Julius Meinl Investment GmbH.

Offenbar hat Anwalt Widl Geschäftsbericht und Bilanz genau studiert und seine Schlüsse gezogen. Denn daraus ergibt sich, dass Organe der Bank (also Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder) Schulden bei der Meinl Bank hatten – also wurden auch die zur Drittschuldnererklärung aufgefordert. Darunter fanden sich denn auch Ex-Bankchefs wie Günter Weiß, Peter Weinzierl oder der Aufsichtsratschef der Bank selbst, Julius Meinl V.

Er kennt die MEL-Causa, um die es geht, aus eigener Anschauung. Aus dem Urteil erschließt sich, dass er beim Beratungsgespräch des ukrainischen Investors selbst dabei gewesen ist.

Mittlerweile erledigt

Bei den Bankverbindungen, bei denen der Gläubigeranwalt Guthaben vermutete, wurde er schließlich fündig. Die Oesterreichische Nationalbank war aber nur eine von vielen als Drittschuldner zur Zahlung aufgeforderte Institution. Weiters auf der Liste: Bank Austria (sie überwies rund 1,5 Mio. Euro; die gingen aber wieder zurück, weil die OeNB genug überwiesen hatte); Erste Bank, Bawag und RLB NÖ Wien. Bei ihnen hat die Wiener Privatbank, die Julius Meinl V. zuzurechnen ist, aber kein Geld.

Die Meinl Bank hat die Angelegenheit mäßig amüsiert, die Sache sei nun aber erledigt, sagt ein Manager. In der MEL-Causa mit dem ukrainischen Investor selbst hat die Bank, wie berichtet, eine Klage auf Wiederaufnahme gestellt, sie behauptet, es habe falsche Zeugenaussagen gegeben. Das wiederum weist Anwalt Widl zurück, das seien "absolut unrichtige Anschuldigungen". (gra, 20.2.2016)