Bevor aus einer Geschäftsidee ein zartes Pflänzchen sprießen kann, fallen zunächst in jedem EU-Land unterschiedliche Kosten für die Betriebsgründung an.

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Wien – Abschaffung der von Kapitalgesellschaften abzuführenden Mindestkörperschaftssteuer, Verzicht auf Pflichtveröffentlichungen in der "Wiener Zeitung", Vereinfachung der Lohnverrechnung und Streichung der Notariatspflicht bei Unternehmensgründungen und gesellschaftsrechtlichen Änderungen – die Liste an Forderungen der Jungen Wirtschaft (JW) in der Wirtschaftskammer ist lang. Als Gründer-Killer gelten insbesondere die Kosten und Gebühren für Unternehmensgründungen und die Bürokratie.

Ob das Drehen an der Kostenschraube tatsächlich einen Gründerschub auslösen kann, ist freilich fraglich. Denn laut einer im Vorjahr von der EU-Kommission beim Centre for Strategy & Evaluation Services (CSES) beauftragten Erhebung liegt Österreich bei den durchschnittlichen Gebühren für Unternehmensgründungen an drittletzter Stelle. Nur Estland und Luxemburg sind billiger (weniger als hundert Euro), alle anderen EU-Länder verlangen zum Teil deutlich mehr. Am höchsten sind Gebühren und Abgaben im Schnitt in Irland (2.000 Euro), gefolgt von Spanien, Kroatien Ungarn, Finnland, Schweden und Großbritannien (rund 1.000 Euro).

Zwischen null und 7.000 Euro

Die sogenannten Fees für diverse Genehmigungen variieren je nach Mitgliedsstaat und Rechtsform zwischen null und 7.000 Euro, im Schnitt sind es 300 Euro bei einem Hersteller von kleinen IT-Komponenten und 1.235 Euro bei einem Hotel mit Restaurant.

Der Durchschnitt wird mit 686 Euro angegeben, wobei die CSES-Experten Einschränkungen vornehmen: Irland beispielsweise ist unter anderem deshalb Spitzenreiter, weil die Abgaben für einen Metallverarbeitungsbetrieb durch Emissionsberechtigungen in die Höhe getrieben werden. Abgesehen von regionalen Unterschieden gehöre auch keiner der fünf Modellbetriebe in die einfachste Kategorie, die ohne Gewerbeschein ausgeübt werden darf.

Ermittelt wurden die Werte anhand der Gründungsprozeduren, die Unternehmen in fünf Branchen durchlaufen müssen: Hotel mit Restaurant, Installateur, Groß- oder Einzelhandel, Hersteller von Stahlprodukten und kleinen IT-Komponenten.

Auch bei Dauer im Spitzenfeld

Groß ist die Bandbreite auch bei der Zeit, die das Zusammentragen von Betriebsgenehmigungen in Anspruch nimmt. In Litauen dauert es im Schnitt mehr als hundert Tage, in Spanien fast 90, in dem für seine Bürokratie legendären Deutschland weniger als 20 Tage. Österreich liegt hier mit rund 90 Tagen im Spitzenfeld, was laut den Studienautoren nicht nur an Effizienz und Kapazitäten der (Gewerbe-)Behörden liegt, sondern auch an gesetzlichen Bestimmungen. Besonders streng sind die Auflagen im Gastgewerbe. Auf eine Lizenz, Alkohol ausschenken zu dürfen, wartet man mehr als drei Monate. Zu den kompliziertesten zählen Gewerbeberechtigungen, für die Sicherheits- und feuerpolizeiliche Auflagen erfüllt werden müssen, und bei Fragen der Lebensmittelsicherheit. (Luise Ungerböck, 22.2.2016)