Wien – Vertreter der Präsidentschaftskandidaten haben sich am Montag auf ein Fairnessabkommen geeinigt. Kernpunkt der Vereinbarung, die die Kandidaten von SPÖ, ÖVP und Grünen sowie die unabhängige Irmgard Griss unterstützen, ist die Einhaltung eines "respektvollen, sachlichen Stils". Kompromisse gab es bei Transparenz und Werbebeschränkungen.

Die vier Kandidaten wollen laut dem Abkommen, für das es mehrere Verhandlungsrunden brauchte, "in ihren Aktivitäten persönliche Angriffe, Diffamierungen, ehrenrührige Behauptungen, persönliche Herabsetzungen" unterlassen. Zudem verpflichteten sie sich, die Privatsphäre der anderen zu respektieren und das Verbreiten "falscher Tatsachen, irreführender Behauptungen und unrichtiger Darstellungen" sowie jegliches "Dirty Campaigning" zu unterlassen.

Intensivwahlkampfphase beschränkt

Geeinigt haben sich die Kandidaten und ihre Wahlkampfverantwortlichen auch auf eine Beschränkung der Intensivphase des Wahlkampfs. Diese darf erst vier Wochen vor der Wahl am 24. April beginnen, das Plakatieren an fixen Stellen und das Schalten von Inseraten nicht vor dem 28. März. Kleine Plakate dürfen schon vier Tage früher angebracht werden. Bei der Anzahl der Plakatflächen einigten sich die vier Kandidaten auf maximal 2.250 Groß- und 20.000 Kleinflächen.

Vollständige Spendenliste

Auch zur Offenlegung der Spenden gibt es einen Kompromiss. Sämtliche Spenden und sonstige Zuwendungen sollen gemäß Bundespräsidentenwahlgesetz veröffentlicht werden. Darüber hinaus werden sämtliche Geld- und Sachspenden mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro samt Name und Anschrift des Spenders regelmäßig, jedenfalls aber eine Woche vor der Wahl auf den Websites der Kandidaten und ihrer Unterstützer veröffentlicht. Eine vollständige Liste von Spendern über 3.500 Euro soll samt Name und Anschrift binnen zwei Wochen nach der Wahl veröffentlicht werden.

Schiedsgremium wird eingerichtet

Weiters verpflichteten sich die vier Kandidaten zu "Ausgewogenheit" und bitten auch die Medien um "eine ausgewogene und faire Berichterstattung". Die Vertreter der vier Kandidaten wollen sich in einer "Kontrollkommission" weiterhin laufend abstimmen. Alle nicht einvernehmlich lösbaren Fragen sollen einem Schiedsgremium vorgelegt werden, das ebenfalls aus Vertretern jeder Vertragspartei zusammengesetzt ist. Den Vorsitz soll eine "anerkannte Persönlichkeit" führen, die einvernehmlich bestellt wird.

Kritik an fehlender Kostenbeschränkung

Das Fairnessabkommen für die Bundespräsidentenwahl sorgt jedoch nicht bei allen der vier Unterzeichnern für grenzenlose Begeisterung. Die Grünen sowie die Vertreter der unabhängigen Irmgard Griss bedauerten gegenüber der APA vor allem das Fehlen einer Kostenbeschränkung für den Wahlkampf, die ÖVP setzte sich mit ihrem Verbot von Großflächenplakaten ebenfalls nicht durch.

"Leider ist es uns nicht gelungen, eine Kostenbeschränkung und umfassende Transparenzregelungen zu vereinbaren", sagte Lothar Lockl, Wahlkampfmanager des Grünen Alexander Van der Bellen, nach der letztlich erfolgreichen Verhandlungsrunde im Parlament. Dennoch lobte er den "sachlichen und respektvollen Umgang" dabei.

FPÖ macht nicht mit

Der Wahlkampfmanager von ÖVP-Mann Andreas Khol, Karl Nehammer, sieht das Ergebnis "mit einem lachenden und einem weinenden Auge". Einerseits freue er sich über das Zustandekommen des Abkommens, es sei jedoch bedauerlich, dass es zu keinem Verbot von Großflächenplakaten, das sich Khol gewünscht hatte, gekommen ist.

Kritik von allen Seiten gab es an der FPÖ, die sich mit ihrem Kandidaten Norbert Hofer gar nicht an den Verhandlungen beteiligt hatte. Sein Wahlkampfleiter Martin Glier betonte abermals, dass die Freiheitlichen ohnehin immer fair und transparent handelten. (APA, 22.2.2016)