Bild nicht mehr verfügbar.

Eine Aufnahme aus einer ungarischen Schule in Budapest. Laut Finanzministerium überwies Österreich im Vorjahr rund 220 Millionen Euro an EU-Bürger, die zwar in Österreich arbeiten, deren Kinder aber im Heimatland leben. Eine neue EU-Regelung wird künftig niedrigere Familienleistungen ermöglichen.

Foto: reuters

Wien – Den Regierungsparteien kann es gar nicht schnell genug gehen. Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) hat bereits angekündigt, die jüngsten EU-Beschlüsse zur Kürzung der Familienbeihilfe für EU-Bürger möglichst rasch umsetzen zu wollen. Kanzler Werner Faymann steht dem Vorhaben positiv gegenüber.

Wenn man den EU-Beschluss genauer liest, zeigt sich aber, dass sich die Auswirkungen in den kommenden Jahren in Grenzen halten werden. Zunächst einmal kommt eine Neuregelung der Familienleistungen für EU-Bürger nur, wenn die Briten für den Verbleib in der Union votieren.

Zunächst nur neue Anträge

Und auch dann kann der Anspruch auf Familienbeihilfe zunächst nur bei neuen Anträgen an das Niveau des Herkunftslandes angepasst werden. Sprich: Ein Ungar oder ein Rumäne, der bereits in Österreich arbeitet, wird weiterhin die volle Familienbeihilfe bekommen. Erst ab 2020 können auch bestehende Ansprüche gesenkt werden.

Warnung vor übereilten Schlüssen

Die Gewerkschaft warnt aber auch generell vor übereilten Schlüssen. In Österreich wird die Familienbeihilfe über den Familienlastenausgleichsfonds (Flaf) finanziert, der wiederum vor allem aus Dienstgeberbeiträge gespeist wird. "Man könnte daher sagen, es handelt sich um eine Versicherungsleistung", sagt der leitende ÖGB-Sekretär Bernhard Achitz. Und in diesem Fall wäre eine Ungleichbehandlung von EU-Bürgern problematisch. Das gelte es rechtlich genau zu prüfen.

Der Arbeitsrechtler Franz Marhold von der Wirtschaftsuni Wien bezweifelt aber diese Einschätzung. Der Dienstgeberbeitrag zum Flaf sei kein Versicherungsbeitrag. Sollte die EU-Regelung in Kraft treten, steht aus seiner Sicht einer Kürzung in Österreich nichts im Weg. Auch sein Salzburger Kollege Walter Pfeil glaubt nicht, dass Kürzungen in diesem Fall unzulässig wären. Die Argumentation der Gewerkschaft sei aber auch nicht "unvertretbar", weshalb es eine genaue Prüfung brauche.

Kein Angriff auf Wien

Unabhängig von der Familienbeihilfe geht auch die Debatte über die Mindestsicherung weiter. Wie berichtet hat die Wiener Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou mangelnde Solidarität anderer Bundesländer beklagt, weil diese die Mindestsicherung für subsidiär Schutzberechtigte (negativer Asylbescheid, dürfen aber nicht abgeschoben werden, Anm.) gekürzt haben.

"Das hat nichts mit einem Angriff auf Wien zu tun", konterte ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka am Montag. In allen EU-Staaten mit hohen Flüchtlingszahlen seien die Leistungen beschränkt worden. Daher seien nicht die anderen Bundesländer unsolidarisch, "sondern Wien, das sich aus einer gesamtösterreichischen Lösung herausnimmt". Lopatka ist überzeugt: "Das wird überall kommen. Am Ende wird Wien übrigbleiben." (Günther Oswald, 23.2.2016)