Gewerbe oder doch Industrie? Darüber streiten Ströck und Mann seit Jahren mit der Gewerkschaft.

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Der Streit zwischen der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) und den Bäckereiketten Ströck und Mann geht in die nächste Runde. Wie berichtet ist die GPA der Meinung, die beiden Unternehmen würden ihre Mitarbeiter zu Unrecht nach dem schlechteren Gewerbe-Kollektivvertrag bezahlen. Die Arbeitnehmervertreter sind der Ansicht, Ströck und Mann seien Großbäckereien und müssten ihre Mitarbeiter daher nach dem besseren Industrie-Kollektivvertrag anstellen.

Beim Wirtschaftsministerium ist die GPA nun aber abgeblitzt. Zum Ministerium kam die Causa, weil sich zuvor die Sparte Gewerbe in der Wiener Wirtschaftskammer nicht mit der Gewerkschaft einigen konnte. Auch auf Ebene der Bundeswirtschaftskammer konnte kein Konsens auf Umstufung der beiden Unternehmen in einen anderen Fachverband erzielt werden.

Unzulässig oder unbegründet

Das Wirtschaftsministerium von ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner fungiert in solchen Fällen als Aufsichtsbehörde. Im Fall der Ströck Logistik GmbH und der K. Mann Logistik GmbH wurden die Anträge der Gewerkschaft als unzulässig zurückgewiesen, wie man dem STANDARD im Wirtschaftsministerium mitteilte. Die Anträge auf Umstufung der Ströck Brot GmbH, der Ströck Bio-Brot Produktions GmbH und der Kurt Mann Bäckerei & Konditorei GmbH & Co. KG wurden als "unbegründet" abgewiesen.

Als Grundlage für die Entscheidung gibt das Ministerium ein "umfangreiches gewerbetechnisches Gutachten" an, aus dem hervorgehe, dass die Merkmale für gewerbliche Produktion eindeutig jene der industriellen Fertigung überwiegen würden.

Anderes Gutachten

Diese Rechtsansicht ist allerdings nicht ganz unumstritten. Wie berichtet hatte die Industriesparte in der Wirtschaftskammer selbst ein Gutachten erstellen lassen, das zu dem Schluss kam, es handle sich bei Ströck und Mann eindeutig um Industriebetriebe.

Noch ist das Verfahren allerdings ohnehin nicht abgeschlossen. Die Gewerkschaft will die Bescheide des Wirtschaftsministeriums beim Verwaltungsgericht bekämpfen. Im Vorfeld wurde bereits angekündigt, man werde die Causa bis zum Europäischen Gerichtshof durchfechten. (Günther Oswald, 23.2.2016)