Zürich – Geschickt nur wenige Tage vor dem außerordentlichen Kongress des Weltverbandes Fifa und 14 Monate nach Eröffnung eines Strafverfahrens wegen möglicher Korruption im Zusammenhang mit den WM-Vergaben an Russland (2018) und Katar (2022) präsentierte die Schweizer Bundesanwaltschaft erste Erkenntnisse. Allerdings in ziemlich zurückhaltender Form: Bei inzwischen 152 Finanztransaktionen, die im Zusammenhang mit den Vergaben stehen könnten, bestehe der Verdacht der Geldwäsche. Die Meldestelle für Geldwäscherei leiste sehr gute Analysearbeit.

Beide Turnierausrichter bestreiten bisher jedes Fehlverhalten. Das Strafverfahren war auf Initiative der Fifa selbst nach einer Untersuchung der eigenen Ethikkommission eingeleitet worden.

Mit den endgültigen Ergebnissen wird sich der Nachfolger von Joseph Blatter als Präsident zu befassen haben. Dass der wie geplant am Freitag gewählt wird, ist mittlerweile nicht mehr ganz sicher. Denn der Kandidat Prinz Ali bin al-Hussein hat sich mit einem Antrag auf Verschiebung des Urnengangs an den Internationalen Sportgerichtshof CAS in Lausanne gewandt.

Gläsernes Votum

Der Jordanier, der am 29. Mai des Vorjahres in der letzten regulären Wahl Blatter deutlich unterlegen war, hatte die Forderung nach einer gläsernen Wahlkabine erhoben. Der 40-Jährige verspricht sich davon weniger Einflussnahme auf das Stimmverhalten der 209 Wahlberechtigten. Sie könnten etwa keine Handybilder ihres ausgefüllten Stimmzettels machen, um damit später ihr Votum nachzuweisen.

Domenico Scala, der für die Wahl zuständige Kommissionschef, lehnte Prinz Alis Ansinnen ab. Die Fifa soll zudem eine Anfrage zur "beschleunigten Klärung der Sache" verweigert haben, teilten die Anwälte des Prinzen mit. Der CAS bestätigte den Eingang des Antrags. Eine Entscheidung über "provisorische Maßnahmen" solle bis "spätestens Donnerstagmorgen" getroffen werden.

Ein Fifa-Sprecher hatte der Nachrichtenagentur AFP allerdings bestätigt, dass es den Abstimmenden am Freitag nicht erlaubt sein werde, mit einem Handy die Wahlkabine zu betreten. Es dürfen keine Fotos vom Votum über soziale Netzwerke gepostet werden. (sid, red, 23.2. 2016)