Wien – Über Sinn und Unsinn, Bargeld in der Verfassung als Staatszielbestimmung zu verankern, wurde hierzulande bereits heftig diskutiert. Die Europäische Zentralbank (EZB) will bekanntlich den 500-Euro-Schein abschaffen. Eine angestrebte Verfassungsänderung wäre hinfällig, wenn die EZB anders entscheidet. Denn Österreich hat keine eigene Währung mehr, die national kontrolliert wird.

VP-Klubobmann Reinhold Lopatka lässt sich von der Idee jedenfalls nicht abbringen und unternimmt einen neuen Versuch. Unterstützt sieht er sich durch ein Schreiben von Notenbank-Chef Ewald Nowotny, dem zufolge das Bargeld in der EU nur dann abgeschafft werden könnte, wenn dem alle Staaten der Union zustimmen.

Einschätzung

Lopatka hatte den Gouverneur um eine Einschätzung gebeten. Der Klubchef folgert nun, mit der von ihm gewünschten Verfassungsbestimmung könnten Bundesregierungsmitglieder gebunden werden, einer Abschaffung des Bargelds nicht zuzustimmen. Damit wäre klargestellt, dass in der Eurozone das Bargeld erhalten bleibe, da ein österreichischer Minister niemals einer entsprechenden Änderung auf EU-Ebene seine Zustimmung geben dürfte.

Gescheitert ist der ÖVP-Wunsch nach Bargeld in der Verfassung bisher am Koalitionspartner, der zwar für den Erhalt des Bargelds ist, eine weitere Verankerung aber für unnötig hält. SPÖ-Klubchef Andreas Schieder meinte zuletzt, eine Verfassungsbestimmung hätte weder Sinn noch irgendeine Bedeutung, denn Unionsrecht stehe über der österreichischen Verfassung. Der Wunsch Lopatkas, bereits in der heutigen Sitzung eine Initiative für eine Verankerung des Bargelds in der Verfassung zu starten, dürfte daher kaum erfüllt werden. (APA, 24.2.2016)