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"Duff" ist die Lieblingsbiersorte von Homer Simpson und "die Lösung sämtlicher Lebensprobleme".

Foto: Reuters/Stringer

Wien – Das "Duff Beer" aus der legendären Fernsehserie "The Simpsons" darf in Österreich gebraut werden. Die "Simpsons"-Macher hatten eine deutsche Firma auf Unterlassung geklagt, sind damit aber vorm österreichischen Höchstgericht abgeblitzt. Die Deutschen haben ihre Marke "Duff Beer" nämlich schon vor dem Filmproduktionsriesen 20th Century Fox eintragen lassen, sagt der Oberste Gerichtshof (OGH).

20th Century Fox geht seit Jahren weltweit gegen Brauer vor, die "Duff Beer" unlizenziert auf den Markt bringen. In der Serie ist "Duff" die Lieblingsbiersorte von Homer Simpson und "die Lösung sämtlicher Lebensprobleme". "Duff Beer" ist die Parodie eines kommerziell erfolgreichen, werblich allseits präsenten, aber schal schmeckenden Gerstensaftes.

Das Bier gibt es längst in echt. Eine Version wurde in einer österreichischen Brauerei hergestellt – im Auftrag einer Firma, die Inhaberin der deutschen Marke "Duff BEER" ist. Die österreichische Brauerei füllte das Bier nicht nur in Dosen ab und lieferte es nach Deutschland, sondern bewarb es auch im Internet und verkaufte es in der Schweiz.

Klage in Österreich

20th Century Fox hat das deutsche Unternehmen in Österreich verklagt. Der Hollywood-Riese stützte sich dabei auf sein Gemeinschaftsmarkenrecht. 20th Century Fox hatte sich nämlich ebenfalls in Europa die Marke "Duff Beer" gesichert, und zwar beim Harmonisierungsamt in Alicante (Spanien). Eine dort verzeichnete Gemeinschaftsmarke gilt für alle EU-Staaten, jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Eintragung. Die Gemeinschaftsmarke "Duff" gibt es noch nicht so lange wie die in Deutschland eingetragene. Die beklagte Firma hat "Duff BEER" bereits am 12. Jänner 1999 angemeldet 20th Century Fox ihre erst zehn Jahre später.

Der Gerichtsstreit in Österreich drehte sich darum, welche Marke letztendlich zählt. Das Erst- und Zweitgericht hatten der Klägerin recht gegeben und ein Benützungsverbot ausgesprochen.

Ältere Marke geht Gemeinschaftsmarke vor

Der OGH ließ 20th Century Fox nun aber abblitzen. Nach Meinung der Höchstrichter geht nämlich die ältere deutsche Marke der Gemeinschaftsmarke vor. "Da die klägerische Gemeinschaftsmarke aufgrund der prioritätsälteren deutschen Marke der Beklagten mit Wirkung ex tunc für nichtig erklärt werden könnte, vermag sie die erhobenen Unterlassungsansprüche nicht zu tragen", heißt es in dem Urteil (4Ob183/15p), das am Mittwoch veröffentlicht wurde. "Die Durchsetzbarkeit der Rechte aus der Gemeinschaftsmarke hängt davon ab, dass solche älteren nationalen Rechte nicht entgegengehalten werden können." Ließe sich 20th Century Fox in Österreich eine Marke eintragen, würde das dem Filmproduktionskonzern aus Los Angeles nicht wirklich helfen, denn Ansprüche daraus gälten erst für die Zukunft.

20th Century Fox ist auch gegen die Brauerei aus Österreich vorgegangen. Die erhobenen Ansprüche sind aber inzwischen verglichen, heißt es in dem OGH-Urteil. Die Beklagte dürfte ihr "Duff Beer" aufgrund des Urteils übrigens auch in Österreich verkaufen. (APA, 24.2.2016)