Masernviren: Es gibt sie, auch wenn der Biologe und Impfgegner Stefan Lanka nicht das ausgelobte Preisgeld an Kläger David Bardens zahlen muss.

Foto: APA/AP/Centers for Disease Control and Prevention/Cynthia Goldsmith

Stuttgart – Der 52-jährige Stefan Lanka ist vor allem eines: Impfgegner. Was er noch ist: Biologe und Verfechter der "Neuen Medizin". Seine Überzeugung: Viren existieren nicht, sie seien nur das Konstrukt der Pharmaindustrie.

Im November 2011 schrieb Lanka ein Preisgeld von 100.000 Euro aus, vorausgesetzt jemand könne ihm die Existenz von Masernviren beweisen und deren Durchmesser angeben. Der damalige Medizinstudent und heutige Arzt David Bardens las die Ausschreibung und lieferte dem Impfgegner promt sechs Fachpublikationen, inklusive Zahlungsaufforderung.

Lanka wollte nicht zahlen, Bardens ging vor Gericht. Im März vergangenen Jahres wurde dem heute 31-jährigen Mediziner in erster Instanz vom Landgericht Ravensburg recht gegeben. Es habe sich um ein "ernst gemeintes bindendes Belohnungsversprechen" gehandelt, lautete die Begründung. Lanka sollte zahlen: 100.000 Euro Preisgeld, plus 21.000 Euro Zinsen und Verfahrenskosten.

Formaler Fehler

Der streitbare Biologe und aktuelle Preisträger des "Goldenen Brett vorm Kopf" bemühte daraufhin die nächste Instanz, das Oberlandesgericht Stuttgart. Das Ergebnis: Der Berufung wurde stattgegeben. Die Begründung: In der Auslobung war ausdrücklich nur von einer Publikation die Rede. Bardens legte aber sechs Veröffentlichung vor, die nur in der Summe die geforderten Nachweise für Existenz und Größe des Masernvirus erbrachten.

In ihrer Begründung betonten die Richter, mit dem Urteil keinesfalls Lankas Theorien bestätigen zu wollen. Da es sich aber weder um ein Preisausschreiben noch um eine Wette handelte, sondern um eine Auslobung, bestimme Lanka allein die Regeln, wofür er das Preisgeld bezahle. Demnach habe Bardens die Kriterien der Auslobung nicht erfüllt. Der 31-jährige Mediziner muss nun die gesamten Prozesskosten tragen. (gueb, 25.2.2016)