Das Verteilerquartier Ossiach ist eine von zehn Liegenschaften, die der Bund für die Unterbringung von Asylwerbern nutzt.

Foto: APA/GERT EGGENBERGER

Wien – Die Republik Österreich hat bis zum 1. Jänner zehnmal vom Durchgriffsrecht bei Asylquartieren Gebrauch gemacht. In neun Fällen handelt es sich um Liegenschaften von Privateigentümern, ein genutztes Grundstück gehört dem Bund, gab Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Team-Stronach-Abgeordneten Waltraud Dietrich bekannt.

Bei allen Liegenschaften wurden laut Mikl-Leitner Verträge nach den Vorgaben des im Oktober in Kraft getretenen Bundesverfassungsgesetzes über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden abgeschlossen.

Zwei Durchgriffe ohne Unterbringung

Mit Stand 11. Jänner waren in acht der zehn Unterkünften insgesamt 1.396 Personen untergebracht, zwei standen leer. Es handelt sich um vier Hallen, vier Häuser und zwei Wohncontainer. Fünf Objekte befinden sich in Kärnten, zwei in Oberösterreich und jeweils eines in der Steiermark, dem Burgenland und Salzburg.

Die Gesamtkosten für die Anwendung des Durchgriffsrecht an den zehn Standorten betrugen 1,67 Millionen Euro, wobei die drei Unterkünfte in Klagenfurt und Althofen mit mehr als einer Million Euro fast zwei Drittel beanspruchten. Für die zum Stichtag unbelegte Liegenschaft in Bergheim wurden 2.000 Euro aufgewendet, das Haus in Steyregg war mit 12.000 Euro das billigste der belegten Quartiere.

Unterbringungsquote sank in fünf Ländern

Gleichzeitig fragte Dietrich, wie weit die Bundesländer ihre Quoten bei der Asylunterbringung erfüllen. Laut der Beantwortung sank in fünf Ländern die Quote im zweiten Halbjahr 2015, in den anderen vier stieg sie.

Anfang Jänner übererfüllten Wien (114,31 Prozent), Niederösterreich (101,6 Prozent) und Vorarlberg (100,42 Prozent) die vorgeschriebene Quote, am weitesten darunter lagen Tirol (88,57 Prozent), das Burgenland (90,46 Prozent) und Oberösterreich (90,98 Prozent). (Michael Matzenberger, 24.2.2016)