Wien – Der Rechnungshof ortet Ineffizienzen und Doppelgleisigkeiten bei den Zuständigkeiten für die Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik. Für Erhaltung und Finanzierung ist das Landwirtschaftsministerium zuständig, für studienrechtliche Angelegenheiten das Bildungsministerium. Weiterer Kritikpunkt: Umweltpädagogik-Absolventen konnten mangels eigenen Fachs kaum als Lehrer eingesetzt werden.

Die in Wien angesiedelte Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik entstand mit 1. Oktober 2007 durch Umwandlung der vormaligen Agrarpädagogischen Akademie und ist eine der 14 Pädagogischen Hochschulen (PH). An ihr werden in den Studiengängen Agrarpädagogik und Umweltpädagogik die Lehrer für land- und forstwirtschaftliche Schulen sowie für Umweltfächer an berufsbildenden Schulen ausgebildet, auch deren Fort- und Weiterbildung erfolgt dort.

Doppelqualifikation "einzigartig"

Allerdings merkt der RH kritisch an, dass es in Wien daneben noch zwei weitere PH gibt sowie an fünf Unis Lehramtsstudien angeboten werden, "wodurch zum Teil Überschneidungen bestehen bzw. einzelne Lehramtsstudien mehrfach angeboten wurden".

Mit der Einrichtung der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik seien auch keine Synergien gehoben worden, merkt der RH an. Aus-, Fort- und Weiterbildung der Land- und Forstwirtschaftslehrer seien schon davor vereinigt gewesen. "Vielmehr verfolgte das BMLFUW (Landwirtschaftsministerium, Anm.) das Ziel, mit einer eigenständigen Hochschule die besonderen Bedürfnisse des landwirtschaftlichen Schulbereichs und den direkten Einfluss des BMLFUW darauf zu berücksichtigen." Es sei auch "einzigartig", dass die Absolventen eine Doppelqualifikation erwerben: Neben dem Lehramt auch die Befähigung zur landwirtschaftlichen Beratung vor allem in den Kammern.

Kaum Einsatzgebiete für Umweltpädagogen

Probleme sah der RH bei der Studienrichtung Umweltpädagogik: Da es im Regelfall kein entsprechendes Fach an den Schulen gibt, waren "die Einsatzmöglichkeiten von Umweltpädagogen als Lehrpersonen (Befähigung zum fachpraktischen Unterricht im Fachbereich Umwelt an land- und forstwirtschaftlichen mittleren und höheren Schulen) nur eingeschränkt gegeben, wodurch das Risiko eines nicht (arbeits-)marktgerechten Angebots bestand".

Umweltpädagogik-Absolventen unterrichten daher kaum als Lehrer an Schulen – außer sie haben noch ein anderes Lehramtsstudium absolviert. Im Regelfall sind sie als Freizeitpädagogen bzw. im außerschulischen Bereich tätig oder halten im Rahmen von Projektunterricht Workshops ab.

Mini-Verträge

Das soll sich aber mit der neuen Lehrerausbildung (Start ab 2016/17) ändern: Deren Absolventen können dann etwa auch Biologie an land- und forstwirtschaftlichen Schulen unterrichten. Trotzdem empfiehlt der RH die Zusammenfassung der beiden Studiengänge der PH in einem Lehramtsstudium.

Kritik übte der RH an der "hohen Anzahl an Dienstverträgen mit sehr geringem Beschäftigungsausmaß". Zum Teil hatten auch vollbeschäftige Beamte des Landwirtschaftsministeriums einen solchen Dienstvertrag mit der Hochschule. 2014 waren deshalb insgesamt nur 30 Prozent des Personals vollzeitbeschäftigt. Der RH empfahl die Umwandlung der Dienstverträge mit geringem Ausmaß (zum Beispiel zwei oder sechs Prozent) in Lehraufträge. (APA, 25.2.2016)