Wien – Das Kinderbetreuungsgeld wird auf neue Beine gestellt, um es für die Eltern flexibler zu machen. Kritik wurde in der Begutachtung, die am Donnerstag endete, aber an der unflexiblen Gestaltung des neuen Papamonats, genannt "Familienzeit", laut. Das SPÖ-geführte Bundeskanzleramt appelliert an Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP), die Bestimmung noch einmal zu überdenken.

Der Babymonat für Väter wurde von der SPÖ lange gefordert, im Entwurf findet er sich nun unter der Bezeichnung "Familienzeit". Väter können demnach im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber direkt nach der Geburt 31 Tage lang eine solche Auszeit in Anspruch nehmen. Sie wird mit einem Pauschalbetrag von 700 Euro abgegolten und gilt auch für gleichgeschlechtliche Partner.

Rechtsanspruch auf Papamonat fehlt

Ein Rechtsanspruch auf Freistellung vom Arbeitsplatz ist allerdings nicht geplant, merkte das Institut für Sozialpolitik der Wirtschaftsuniversität Wien an. Das sei "problematisch, da viele Väter nicht in der Lage sein werden, eine Freistellung in Form von unbezahltem Urlaub oder dergleichen auszuhandeln".

Das Bundeskanzleramt sieht vor allem die starre Dauer der "Familienzeit" kritisch: Den Bonus gibt es nämlich nur für 31 aufeinanderfolgende Kalendertage innerhalb eines Zeitraumes von 61 Tagen ab der Geburt des Kindes. Kürzer geht nicht – im Gegensatz zum (unbezahlten) Papamonat im öffentlichen Dienst, bei dem die Dauer von bis zu vier Wochen (also 28 Tagen) frei gewählt werden kann.

Bundeskanzleramt: Starre Grenze ist Hindernis für Väter

"Warum die Dauer der Familienzeit, die nicht verkürzt werden kann, genau 31 Tage betragen muss, ist nicht ersichtlich", meint das Bundeskanzleramt. "Diese starre Grenze ist sehr unflexibel, insbesondere wenn für Väter ein Anreiz geschaffen werden soll, sich vermehrt in die Kindererziehung einzubringen." Aufgrund der rechtlichen Voraussetzungen würde es etwa für Väter im öffentlichen Dienst einigermaßen bürokratisch und kompliziert werden, auf die drei zusätzlichen Tage zu kommen, die nötig seien, um das Geld zu bekommen.

Städtebund kritisiert "Hürden" bei "Familienzeit"

Der Städtebund begrüßte grundsätzlich die Einführung eines "Familienzeitbonus'", ortete aber ebenfalls "Defizite": Es sei zu befürchten, "dass aufgrund der Hürden und nachteiligen Auswirkungen die Inanspruchnahme der Familienzeit hinter den Erwartungen zurückbleiben wird".

Die Gewerkschaft öffentlicher Dienst stößt sich am fehlenden Rechtsanspruch auf "Familienzeit" und sieht auch noch offene Fragen beim Partnerschaftsbonus. Karmasin plant, jene Elternteile mit je 500 Euro zu belohnen, die sich die Betreuung 50:50 oder zumindest 60:40 aufteilen.

Katholische Kritik

Kern der Reform für Geburten ab 1. Jänner 2017 ist, dass die bisher verfügbaren vier pauschalen Varianten in ein Konto verschmelzen. Die Bezugsdauer kann flexibel zwischen 365 und 851 Tagen (rund zwölf bis 28 Monate) für einen Elternteil bzw. zwischen 456 und 1.063 Tagen (15,5 bis 35 Monate) für beide Elternteile gewählt werden. Unabhängig von der Bezugsdauer gibt es innerhalb einer vergleichbaren Gruppe die gleiche Gesamtsumme von maximal 16.449 Euro (inkl. Partnerschaftsbonus). Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bleibt aber auch bestehen.

Das Lesen, das Verstehen und die richtige Anwendung würden für die Betroffenen damit "leider noch komplizierter", befürchtet die GÖD. "Insgesamt vermissen wir eine ehrliche Vereinfachung."

Kritisch äußerte sich auch der Katholische Familienverband. So werde der über die Jahre angehäufte Wertverlust mit der Reform nicht ausglichen. Nicht gerade begeistert ist man auch davon, dass die maximale Anspruchsdauer verkürzt wird. (APA, 25.2.2016)