Wien – Besuche der Bundespräsidentschaftskandidaten an Schulen sind mit Vorsicht zu behandeln – so lässt sich sinngemäß ein Rundschreiben des Bildungsministeriums über die "Unzulässigkeit von parteipolitischer Werbung an Schulen" zusammenfassen, das anlässlich des Wahlkampfes neu ausgeschickt wurde. Solche Besuche seien zwar möglich, dürften aber "keine Werbewirkung" haben.

Ein Ziel der Schule ist es laut Erlass, den Schülern die Fähigkeit zu einem eigenständigen Urteil und dazu auch altersgerecht aufbereitet politisches Grundlagenwissen zu vermitteln, und zwar ohne Parteipolitik in die Schule zu transportieren. Unter diese Einschränkungen falle genau wie Parteiwerbung "auch jede andere Wahlwerbung von Personenkandidatinnen und -kandidaten (...), die sich um ein Amt bewerben", wird in der "Erinnerung" des Ressorts betont.

"Latente Werbewirkung"

Unabhängig vom angegebenen Grund lasse der Besuch eines Politikers "eine zumindest latente Werbewirkung für die entsprechende politische Partei nicht ausschließen", steht in dem Erlass. Wenn Schulleiter oder Lehrer dennoch Vertreter politischer Parteien oder Wahlwerber einladen, müssen diese laut Ministerium deshalb dafür sorgen, dass von den Gästen "keine Werbewirkung ausgeht".

Anlass des ursprünglichen Rundschreibens aus 2008 waren übrigens Mitteilungen an das Ministerium, wonach immer wieder Werbematerial mit Parteilogo an Schulen verteilt wurde und sich "Personen des öffentlichen Lebens" ohne Zustimmung der Eltern, aber "offenbar mit Bewilligung der Schulleitung", mit Kinder filmen oder fotografieren ließen. (APA, 26.2.2016)