Dass Väter im Papamonat kaum arbeitsrechtlichen Schutz haben, sorgt für Kritik.

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Wien – Bei der Reform des Kinderbetreuungsgeldes ist vor allem die Ausgestaltung des Papamonats, der nun Familienzeit heißt, auf Kritik gestoßen. Moniert wurde im parlamentarischen Begutachtungsverfahren häufig der fehlende arbeitsrechtliche Schutz.

Der ÖGB begrüßt die Schaffung eines flexibel gestaltbaren Kontos und den Familienzeitbonus, handle es sich bei letzterem doch um einen "ersten wesentlichen Schritt in Richtung eines Papamonats, den der ÖGB seit langer Zeit fordert". Bei dieser Maßnahme wird jedoch bemängelt, dass es keinerlei arbeitsrechtliche Absicherung während dieses Zeitraums gibt.

Frauenministerin: Schutz fehlt

Auch das Frauenministerium pocht auf einen Rechtsanspruch auf Familienzeit und bemängelt das Fehlen des arbeitsrechtlichen Schutzes. Gefordert werden daher entsprechende Schutzbestimmungen, analog zu jenen des Mutterschutzgesetzes und des Väter-Karenzgesetzes. Angeregt wird weiters, den Familienzeitbonus von den vorgesehenen 700 auf rund 800 Euro zu erhöhen und die festgelegte Dauer von 31 Kalendertagen flexibler zu gestalten.

Die Wirtschaftskammer bezweifelt in ihrer Stellungnahme, dass die geplanten Änderungen eine Vereinfachung, mehr Transparenz und Flexibilität bringen. Dass die Vergleichsrechnung bei der Berechnung des einkommensabhängigen Kindergeldes für Selbstständige wegfällt, lehnt die WKO ab, denn dadurch komme es zu einer "erheblichen Schlechterstellung" gegenüber Unselbstständigen. Von vielen Seiten kritisiert, begrüßt die Wirtschaft, dass bei der Familienzeit kein Rechtsanspruch auf Dienstfreistellung, kein Kündigungsschutz und keine Entgeltfortzahlung – und damit "Ansprüche zulasten der Unternehmern" – enthalten sind.

Das Kinderbetreuungsgeldkonto sei generell ein Fortschritt, so die Industriellenvereinigung. Um Müttern einen früheren Wiedereinstieg zu ermöglichen, hätte man sich bei der Bezugsdauer aber mehr "Mut" gewünscht und den maximalen Bezug (rund 35 Monate) in Richtung einer Anpassung an die gesetzliche Karenzdauer von 24 Monate gesenkt. Auch die IV betont, dass bei der Familienzeit keine zusätzlichen arbeitsrechtlichen Ansprüche geschaffen werden, um die Arbeitgeber "nicht weiter zu belasten".

Sozialministerium: Zu kompliziert

Im Gegensatz dazu hält das SPÖ-geführte Sozialministerium in seiner Stellungnahme fest, dass der Familienzeitbonus ohne arbeitsrechtlichen Anspruch auf Dienstfreistellung "keinen Wert habe". Generell könne auch von einer Vereinfachung des Kinderbetreuungsgeldes "keine Rede" sein. Im Gegenteil, es sei kaum vorstellbar, dass Eltern die Materie durchblicken können, lautete die harsche Kritik des Ressorts.

Auch der Rechnungshof ortet "weiteren Koordinierungsbedarf" zu arbeitsrechtlichen Regelungen. Mit einer Verwaltungsvereinfachung dürfte auch nicht zu rechnen sein. So sei im Entwurf der Verwaltungsaufwand derzeit mit 18,8 Mio. Euro beziffert. In den Erläuterungen heiße es, dass dieser 2017 und 2018 aufgrund des hohen Beratungsaufwands um rund 1,1 Mio. Euro steigen wird. Der RH fordert daher, die Reform für eine Vereinfachung zu nutzen, um den Beratungs- und damit Verwaltungsaufwand zu senken.

Das Finanzministerium merkte an, dass die Annahmen im Entwurf eine deutliche Änderung gegenüber dem aktuellen Verhalten der Eltern darstellen und dies nur zum Teil nachvollziehbar sei. Nach Einschätzung des Ressorts bestehe daher ein finanzielles Risiko an Mehrkosten von bis zu 25 Mio. Euro pro Jahr.

Eine Überarbeitung forderten auch die Grünen und die ÖH in Aussendungen. Die ÖH kritisierte etwa, dass geringfügig Beschäftigte nicht als erwerbstätig gelten und dies betreffe die meisten Studierenden. Die Grünen pochten auf Kündigungsschutz und Rechtsanspruch bei der Familienzeit. (APA, 26.2.2016)