Luxemburg – Heftige Kritik gibt es an einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach sogenannte Schwarzblenden zwischen TV-Werbespots in die Werbezeiten der Fernsehsender einzurechnen sind. Die Medienbehörde KommAustria will die Entscheidung in den nächsten Wochen auch in Österreich umsetzen und mit entsprechenden Informationen an die Rundfunkveranstalter herantreten.
"Anschlag auf die Werbe- und Medienwirtschaft"
ORF-Finanzdirektor Richard Grasl sprach in der Branchenzeitschrift "Horizont" von einem "Anschlag auf die Werbe- und Medienwirtschaft". Der ORF, den die Einrechnung der schwarzen Sekunden bis zu 10 Millionen Euro im Jahr kosten würde, werde "im ersten Schritt die Schwarzblenden verkürzen und mit allen Mitteln vorgehen, dieses marktschädigende Urteil abzufedern – auf österreichischer Politik- aber auch auf EU-Ebene", so Grasl.
Auch ATV-Geschäftsführer Martin Gastinger ist nicht glücklich mit dem Urteil. "Das führt nämlich zu einer Benachteiligung wirtschaftlich orientierter TV-Stationen", erklärte Gastinger im "Horizont". Und: "Wir werden versuchen, gemeinsam mit anderen Sendern dagegen vorzugehen."
"Urteil ist absurd und fernab jeder wirtschaftlichen Realität"
Aufregung herrscht auch bei Werbe- und Mediaagenturen. Solche Auflagen würden der gesamten Werbung schaden, erklärte Agenturchef Mariusz Jan Demner. "Das Urteil ist absurd und fernab jeder wirtschaftlichen Realität. Das knappe Gut der Werbezeit wird zulasten der Wirtschaft verkürzt", meinte etwa Peter Lammerhuber, Chef der großen Mediaagentur GroupM. Kürzere Schwarzblenden würden dazu führen, dass Werbeinhalte ineinander verschwimmen. "Die Spots wären dann nicht mehr zu unterscheiden", warnte Lammerhuber im "Horizont". Das habe "nichts mit Konsumentenschutz zu tun", meinte auch ORF-Finanzchef Grasl.
Urteil des EuGH
Laut EuGH müssen die schwarzen Sekunden zwischen den Werbespots – in der Regel 0,4 bis eine Sekunde – in die Höchstdauer der Fernsehwerbung eingerechnet werden. Konsumentenschutz gehe vor übermäßiger Fernsehwerbung, so die Begründung der europäischen Höchstrichter. Die Entscheidung gilt für öffentlich-rechtliche sowie private Medien. Werden die Schwarzblenden zwischen den Spots mitgezählt, verringern sich die Einnahmen des Senders. Die betroffenen TV-Sender werden die Schwarzblenden deshalb wohl verkürzen oder ganz weglassen, Werbeinhalte würden dadurch ineinander verschwimmen. (APA, 26.2.2016)