Für Marktstandler, wie hier am Wiener Naschmarkt, gilt die Registrierkassenpflicht erst ab einem Jahresumsatz von 30.000 Euro.

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Wien – Zwar schon seit zwei Monaten in Kraft, lassen Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht noch immer die Wogen hochgehen. Vor allem Gastronomen äußern drastische Befürchtungen bis hin zum vielzitierten Wirtesterben. Das von Standesvertretern vorgebrachte Hauptargument: Es handle sich um eine unverhältnismäßig hohe bürokratische und finanzielle Belastung.

Weil drei Unternehmer in den Auflagen einen Verstoß gegen die Unverletzlichkeit des Eigentums und gegen die Erwerbsfreiheit sehen, beschäftigt sich diese Woche auch der Verfassungsgerichtshof damit – am Mittwoch findet eine öffentliche Sitzung statt. Geklagt hatten eine Schmuckdesignerin, ein Taxiunternehmer und eine Tischlerei.

Verunsicherte Minderheit

Generell nehme die Ablehnung gegenüber der Registrierkassenpflicht aber ab, sagt Markus Knasmüller, Sachverständiger für Kassensoftware und derzeit für die Wirtschaftskammer (WKO) im Dauereinsatz, um über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Kassensysteme aufzuklären. "Für 95 Prozent der Unternehmer ist das keine große Sache", ist Knasmüller überzeugt.

Speziell bei älteren Unternehmern gebe es aber doch eine spürbare Unsicherheit, welche Art von Kasse denn nun am besten zu den Anforderungen des eigenen Geschäftsmodells passe. Für manche Unternehmer in speziellen Branchen bedeute die Umstellung eben doch einen großen Aufwand. Knasmüller verweist etwa auf Betriebe mit sogenanntem Stoßgeschäft – zum Beispiel beim Verkauf von Jausensnacks am Schulbuffet, wo in einem kurzen Zeitraum ein großer Kundenandrang befriedigt werden muss. Wird nicht immer ein und dieselbe Leistung erbracht (wie etwa bei der Garderobe einer Abendveranstaltung), sondern werden viele verschiedene Artikel verkauft, kann das Geschäft durch die Anwahl im Kassensystem gebremst werden.

Sonderfälle

Ein anderes Beispiel betrifft just jene Marktstandler, für die mit der sogenannten "Kalte-Hände-Regel" eigentlich eine Ausnahme geschaffen wurde. Für Umsätze im Freien gilt nämlich eine Grenze von 30.000 Euro Jahresumsatz statt 15.000 Euro. Weil sie teils großer Kälte und anderen Belastungen (Stichwort: Akkuleistung) ausgesetzt sind, benötigen sie widerstandsfähigere und damit deutlich teurere Geräte. Bei 3.000 bis 5.000 Euro liegen die Kosten für solche Kassen, sagt Knasmüller.

Für manche Branchen seien außerdem noch Details zu klären. Nur ein Beispiel von mehreren: Liefert ein Pizzabote seine heiße Ware aus, ist laut Knasmüller noch offen, ob er den Beleg erst vor Ort bei Entgegennahme des Geldes ausdrucken darf – also etwa mittels eines mobilen Bondruckers und der Kassensoftware auf dem Smartphone – oder ob Boten nicht doch schon im Restaurant die Rechnung ausdrucken dürfen, so wie bisher.

Einfachere Buchhaltung

Weniger Aufmerksamkeit kommt Beispielen zu, bei denen die Registrierkasse kein Problem und sogar einen Mehrwert für die Unternehmer darstellt. Vorteile ergeben sich laut Anbietern speziell für Ein-Personen-Unternehmer, von denen es in Österreich fast 300.000 gibt. Viele von ihnen kaufen sich Kassensoftware, mit der sich auch Rechnungslegung und Buchhaltung einbinden lassen. Weil davor viele einen einfachen Rechnungsblock verwendeten, lässt sich so mitunter effizienter wirtschaften.

Der Beratungsbedarf bei Unternehmern habe sich geändert, sagt Alfred Harl, Fachverbandsobmann für Unternehmensberater, Buchhalter und IT-Firmen in der WKO. Sei bei Anfragen lange die Unsicherheit im Vordergrund gestanden, wer überhaupt unter die neuen Regelungen fällt, so gehe es nun um Fragen zur Wahl der richtigen Kasse. Täglich würden hunderte Anrufe eingehen, so Harl.

Online-Ratgeber

Knasmüller räumt ein, dass es trotz eines Booms bei Anbietern von Kassen und zugehöriger Software Verzögerungen bei der Lieferung und auch bei der Beratung gebe. Die Zeit drängt jedenfalls: Ab April braucht man für das Fehlen der Kasse im Falle von Kontrollen einen schwerwiegenden Grund, ab Juli gibt es dann gar keine Ausnahmen mehr.

Für Spätentschlossene findet sich auf der WKO-Homepage ein Online-Ratgeber, der bei der Kassenwahl helfen soll. Auf Grundlage der Angaben zu Branche, Verbrauchsspitzenzeiten, dem Bedarf für Rechnungserstellung und weiteren Kriterien wird eine Liste mit Technologiepartnern ausgegeben, die entsprechende Lösungen anbieten. Orientierung bietet ab Montag auch eine einwöchige Registrierkassenmesse in den Wiener Sofiensälen (Simon Moser, 29.2.2016)