Es waren einmal Zeiten, da waren staatsnahe oder auch gemeindenahe oder schlicht parteinahe Unternehmen sehr großzügig. So kam es, dass zehntausende Bedienstete bei den Sozialversicherungen, den Stromversorgern, beim ORF und anderen von ihren Dienstgebern Zusatzpensionen zur gesetzlichen Pension gewährt bekamen. Der Rechnungshof listet das regelmäßig auf. Demnach wurden 2014 für 25.420 Personen 538,65 Millionen Euro Zusatzpension ausgeschüttet. Also durchschnittlich 21.500 Euro pro Person und Jahr zusätzlich.

Nett. Aber der Rechnungshof prüft nicht alle Unternehmen mit solchen Regelungen. Zum Beispiel die Bank Austria: Die galt lange als "rote" Bank. Rund 3300 aktive Mitarbeiter haben aber aus diesen herrlichen Zeiten schöne Sonderpensionen. Die Unicredit, der jetzige Eigentümer, will sich das nicht mehr leisten und diese Mitarbeiter ins ASVG überstellen.

Soll nun die Solidargemeinschaft der ASVGler für die höheren Sonderpensionen der BA-Mitarbeiter geradestehen? Nicht ganz. Die Bank Austria soll schon nachzahlen, aber viel, viel weniger, als der ASVG-Pensionsbeitrag wäre. Vielleicht legt die Bank noch etwas dazu – aber nicht den vollen Betrag. Daher: Weil ein politisierter Betrieb seinen Mitarbeitern Pensionsprivilegien gewährte, müssen nun die ASVGler einspringen. Das steht im Lexikon unter V wie "Verteilungsgerechtigkeit". (Hans Rauscher, 29.2.2016)