Die Regierung präsentierte das Modell als eines der Highlights: Mit einem Bonus will sie Menschen schmackhaft machen, über das gesetzliche Pensionsalter hinaus zu arbeiten. Wer länger als bis 65 Jahre (Männer) beziehungsweise 60 Jahre (Frauen) im Beruf bleibt, aber die Pension nebenbei nicht in Anspruch nimmt, dem soll drei Jahre lang die Hälfte des Pensionsversicherungsbeitrags erlassen werden. Auch der Dienstgeber erspart sich 50 Prozent seiner Beiträge.

Ein Beispiel des Sozialministeriums: Eine 61-jährige Frau mit einem Bruttoeinkommen von 2000 Euro würde über drei Jahre gerechnet netto 4457 Euro mehr verdienen, der Dienstgeber würde sich 5458 Euro ersparen. Die Pension würde später 1874 Euro statt 1600 Euro betragen.

Unterm Strich Geld sparen

Der Staat werde sich trotz des halbierten Pensionsversicherungsbeitrages unterm Strich Geld ersparen, sagt Wifo-Experte Thomas Url. Schließlich verzögert sich ja die Auszahlung der Pension. Ulrich Schuh vom Institut Eco Austria zählt den Bonus aber zu den "mikroskopischen Maßnahmen" im Pensionssystem: Weil kaum wer bis zum Regelpensionsalter arbeite, werde der Anreiz "praktisch gar nichts" bringen, prophezeit er – oft fehle ja auch die Bereitschaft des Dienstgebers, Mitarbeiter über das Pensionsalter hinaus zu behalten.

Analog zum neuen Anreiz sieht das Pensionspaket aber auch eine Verschärfung vor. Wer länger als bis 60 oder 65 Jahre arbeitet, daneben aber bereits die Pension bezieht, dem droht ab einem bestimmten Einkommen eine Kürzung. Und zwar wird die Pension um die Hälfte jenes Betrages reduziert, um den das Verdienst über dem Ausgleichszulagenrichtsatz (882,75 Euro) liegt.

Nur wenige splitten

Eine gute Idee, um Frauen finanziell besser abzusichern, sehen die Experten in dem Plan, dass das Pensionssplitting künftig nicht nur vier, sondern sieben Jahre nach der Geburt des Kindes möglich sein soll: Dabei kann der eine Elternteil dem anderen, der sich der Kindererziehung widmet, bis zu 50 Prozent der Teilgutschrift im Pensionskonto übertragen. Ein Massenprogramm war das Splitting allerdings bislang nicht gerade: Von 2007 bis 2015 zählte die Pensionsversicherung nur 296 erledigte Fälle. (go; jo, 1.3.2016)