Die Hypo wirft viele Fragen auf, Gläubiger der Bank richten sechs an der Zahl an die Kärntner Finanzlandesrätin.

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Klagenfurt/Wien – Die Gläubigergruppe "Teutonia" mit einem Heta-Anleihevolumen von 200 Mio. Euro hat am Montag der Kärntner Finanzlandesrätin Gaby Schaunig (SPÖ) öffentlich sechs Fragen gestellt. Die Gläubiger werfen der Politikerin Gesprächsverweigerung vor. Dazu wird wiederholt, dass das Land nach Ansicht der Gläubiger sein Vermögen falsch dargestellt und wesentliche Vermögenswerte verschwiegen habe.

Schaunig füge dem Finanzplatz Österreich und Kärnten schweren Schaden zu, heißt es in der Aussendung, weil sie den direkten Kontakt mit den Gläubigern verweigere. Beispiele wie Griechenland oder Puerto Rico hätten gezeigt, dass es vernünftig sei, im Gespräch mit den Gläubigern vernünftige Lösungen zu finden. Schaunig wird auch vorgeworfen, dass sie die Anteile am Landesenergieversorger Kelag als nicht verwertbar darstelle. Die Kelag-Anteile sind seit langem Auslöser für Begehrlichkeiten, in der jetzigen Situation wird nach APA-Informationen der Druck in diese Richtung wieder verstärkt.

Was tun wenn Gesetz aufgehoben

Die Gläubiger betonen zudem, dass die Haftungen Kärntens bereits dann schlagend würden, wenn über die Heta ein Insolvenzverfahren eröffnet werde und nicht erst nach dessen Abschluss. Zudem wollen sie wissen, was das Land Kärnten tut, wenn der Verfassungsgerichtshof (VfGH) das Bankenabwicklungsgesetz aufheben sollte. Der Fragenkatalog werde Schaunig direkt und persönlich übermittelt, eine Kopie soll an den Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) gehen.

Ganz anders bewertet der Gutachter und Hypo-Experte Fritz Kleiner die Situation. In einem Interview mit der "Kleinen Zeitung" (Montag-Ausgabe) erklärte Kleiner: "Ich glaube nicht, dass die Gläubiger eine Insolvenz Kärntens riskieren werden. Sie werden bis zur letzten Minute verhandeln, aber sie werden es erledigen. Da bin ich mir ganz sicher." Das Konkursszenario werde nicht eintreten, denn Hedgefonds stünden ja auch nicht neben der Realität, die wollten keinen jahrelangen Rechtsstreit. "Das kostet ja viel Geld und letztlich würde es wohl wieder um einen Vergleich gehen, weil bei so einem hohen Streitwert die Gerichtsgebühren absurd hoch sind", so Kleiner. (APA, 7.3.2016)