
Die Schmiergeldcausa Gelddruckerei beschäftigt die Nationalbank nach wie vor.
Wien – Die Schmiergeldcausa Gelddruckerei hält die Justiz immer noch auf Trab. Die meisten der Strafurteile gegen Exmanager der Banknoten- und Sicherheitsdruckerei (OeBS, eine 100-Prozent-Tochter der Nationalbank OeNB) wegen Bestechung, Geldwäscherei und Untreue sind noch nicht rechtskräftig. Die Generalprokuratur arbeitet an ihrer Stellungnahme für den Obersten Gerichtshof. In der Sache geht es um Provisionen, die die OeBS bezahlt hat, um an Aufträge in Syrien und Aserbaidschan zu kommen.
Gegen die OeBS und zwei (Ex-)Anwälte läuft ein Finanzstrafverfahren; es gilt die Unschuldsvermutung. Das Urteil gegen den früheren OeBS-Chef W. ist jedoch bereits rechtskräftig, der 71-Jährige hatte ein Geständnis abgelegt. Er bekam zwei Jahre bedingt auf drei Jahre und eine Geldstrafe von 800.000 Euro wegen Abgabenhinterziehung.
Nun läuft ein Verfahren beim Arbeits- und Sozialgericht Wien: W. klagt seine volle Pensionszahlung ein, die OeNB fordert Schadenersatz von ihm. Neben Anspruchszinsen für Steuern geht es vor allem um Beraterkosten. Anwalt von OeNB und OeBS war damals Wolfgang Brandstetter, heute Justizminister.
Kurz zur Einordnung: W. arbeitete ab 1963 bei der OeNB, war Rechnungswesenchef und wurde 2004, als Bankpensionist, in die Geschäftsführung der verlustreichen OeBS geschickt. Ab Sommer 2013 (die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft war gerade fertig) kürzte die OeNB die Bankpension von W. – ohne Disziplinarverfahren. Also klagte der Exmanager die OeNB Ende 2013 beim Arbeits- und Sozialgericht Wien: auf rund 89.000 Euro fürs Jahr 2013.
Die OeNB erhob Widerklage – und fordert ihrerseits rund 313.000 Euro vom Exmitarbeiter, der ihr "enormen Schaden" zugefügt habe. Ein Großteil der Schadenersatzforderung (rund 304.000 Euro) entfällt auf Anspruchszinsen für die ex post bezahlte Körperschaftssteuer; diese Forderung hat die Gelddruckerei der OeNB zediert.
Laut Widerklage fordert die OeNB u. a. 147.600 Euro aus der "strafrechtlichen Aufarbeitung durch ... Wolfgang Brandstetter". Laut Schriftsatz von W. sind die Honorarnoten schwer nachvollziehbar. Vermisst werden etwa "Konkretisierungen zu den Inhalten von Besprechungen" und Aufzeichnungen, "wie sich der Stundenaufwand zusammensetzt ..."
Tatsächlich verrechnete der Universitätsprofessor für Oktober und November 2011 genau 48.000 Euro. An "aufwändigen Beratungsleistungen" ("ca. 70 Stunden") zählte er in seiner Honorarnote von 7. Dezember 2011 auf: "Besprechungen, auch an Wochenenden bei (Arbeitsrechtler, Anm.) Dr. Preyer , bei Ihnen im Haus, mit dem Direktorium, ... Mediensachbearbeiter, Medien, Staatsanwaltschaft, Telefonate, E-Mails, Begutachtungen ...". Kostenpunkt: 30.000 Euro. Im Oktober 2012 trug Brandstetter 40 Stunden für weitere Besprechungen und Begutachtungen und Beratungen nach: 18.000 Euro.
Brandstetter rundet ab
Für 2012 stellte er 96.600 Euro in Rechnung; die ersten drei Quartale verrechnete er im Oktober 2012 pauschal mit 90.000 Euro ("zumindest 200 Stunden"), auch da zählte er etwa "zahlreiche Besprechungen ... und Begutachtungen" auf, zudem "aufwändiges Aktenstudium". Im Dezember schickte der Jurist eine etwas genauere "Leistungsaufstellung" nach. Darin veranschlagte er etwa fürs "Aktenstudium Strafakt ca. 75 Stunden (abgerundet)" oder "ca. 80 Stunden (abgerundet) für permanente telefonische Beratung ...". Weitere 9600 Euro fielen für die restlichen drei Monate des Jahres 2012 an.
M. weist die Gegenforderungen der OeNB zurück, Brandstetter den Vorhalt, seine Honorarnoten seien nicht spezifiziert. Er habe "alle Leistungen zu 100 Prozent und vereinbarungsmäßig erbracht", erklärt seine Sprecherin. (Renate Graber, 8.3.2016)