Diese Venus ist seit 2013 im Besitz des Fürsten von Liechtenstein und galt als Werk von Lucas Cranach dem Älteren. Nun wurden Zweifel zur Echtheit des 1531 datierten Gemäldes laut.

Foto: Liechtenstein Collections

Paris – Seit November gastierte unter dem Titel "Les Collections du Prince de Liechtenstein" eine Entourage hochrangiger Werke aus der Privatsammlung des Fürstenhauses in Aix-en-Provence. Vor Ende der Ausstellung (20. März) kam es vergangene Woche zu einem unerwarteten Eklat. Ein Pariser Gericht verfügte die Beschlagnahme eines Gemäldes von Lucas Cranach, nachdem über eine anonyme Anzeige Zweifel an der Echtheit aufgekommen waren.

Die auf 1531 datierte, in der Fachliteratur bis dahin unbekannte Darstellung "Venus" gelangte 2013 in den Bestand: über einen Ankauf in der Höhe von sieben Millionen Euro beim Kunsthändler Bernheimer-Colnaghi (London, München), der es laut einem britischen Magazin wiederum für 3,2 Millionen vom Manager eines amerikanischen Investmentfonds erworben haben soll. Laut Bernheimer-Colnaghi hatte sich das Bild zuvor seit Mitte des 19. Jahrhunderts in einer belgischen Privatkollektion befunden. Eine Provenienz, die nun ebenfalls genauer unter die Lupe genommen wird.

Titanweiß nachweisbar

Auf STANDARD-Anfrage verweist Johann Kräftner (Director Liechtenstein Collections) auf zwei Expertisen der relevanten Cranach-Experten, die eine Echtheit bestätigen würden. Ergänzend habe man im Sommer 2014 noch ein dendrochronologisches Gutachten in Auftrag gegeben.

Die nun in Medienberichten zitierten Ergebnisse einer 2012 von Christie's beauftragten Pigmentanalyse liegen ihm nicht vor. Demnach hätten sich sechs Anhaltspunkte gefunden, die einer genaueren Untersuchung bedürfen würden. So habe sich in der Perlenkette das legendäre Titanweiß nachweisen lassen, das es erst seit dem 20. Jahrhundert gibt, das jedoch über Retuschen im Zuge späterer Restaurierungsmaßnahmen erklärt werden könnte.

Kritik an französischer Justiz

Auch Kräftner ist namens des Fürstenhauses selbstverständlich an einer Aufklärung interessiert, kritisiert jedoch die an Wildwest-Manieren erinnernde Vorgehensweise der französischen Justiz. Man könne über alles debattieren, das Gemälde mit wissenschaftlich fundierten Methoden untersuchen, "aber dazu hätte man es doch nicht beschlagnahmen müssen", betont er.

Die Dokumente, die die Zweifel an der Echtheit belegen würden, kenne er übrigens nicht. Denn Akteneinsicht wurde ihm verweht, die ist derzeit ausschließlich dem Rechtsanwalt des Fürstenhauses vorbehalten. Derweilen fand die "Venus" im Louvre Unterschlupf und soll dort nun einer detaillierten Analyse unterzogen werden. (Olga Kronsteiner, 9.3.2016)