Bild nicht mehr verfügbar.

Onlineglücksspiel boomt. Konzessionen im Inland haben die Anbieter in aller Regel nicht. Das will die Finanz nicht akzeptieren.

Foto: ap

Wien – Die Finanz verschärft ihre Gangart im Kampf gegen illegales Onlineglücksspiel. Da man an die Anbieter kaum herankommt – die Internetseiten sind in aller Regel auf Gibraltar oder Malta registriert –, setzt das Finanzministerium nun bei der Werbung der Unternehmen an.

Laut Glücksspielgesetz ist es nämlich verboten, Ausspielungen im Inland zu bewerben oder die "Bewerbung zu ermöglichen". Die Strafe droht also nicht nur dem Glücksspielanbieter, sondern auch den Medienhäusern, die Inserate oder Werbespots von Mr Green, Bwin, Bet-at-home und Co. annehmen. Maximaler Strafrahmen: 22.000 Euro.

Die ersten Bescheide

Wie das Branchenmagazin "Horizont" berichtet, wurden der "Kronen Zeitung" bereits zwei Bescheide zugestellt, laut denen das Unternehmen jeweils 5.000 Euro hätte zahlen sollen. Anlassfall waren Schaltungen von Bet-at-home.

Und rechtlich wird es hier kompliziert. Beworben wurden nämlich Sportwetten, die in Österreich ohne Konzession angeboten werden dürfen. Es handelt sich dabei also nicht um Glücksspiel. Gleichzeitig werden auf der Homepage von Bet-at-home – wie auch bei anderen Anbietern – auch klassische Glücksspiele wie Poker, Roulette und Blackjack angeboten. Andere Anbieter wie Mr Green bieten auf ihrer österreichischen Seite nur Gratisspiele an, um echtes Geld kann dann auf der internationalen Seite gespielt werden.

Gesetz wird weit ausgelegt

Im Finanzministerium bestätigt man auf STANDARD-Anfrage, dass man das Gesetz sehr weit auslege. Bewerbe ein Unternehmen sein Sportwettenangebot, sei das illegale Glücksspiel automatisch mitumfasst. Legal sei Werbung daher nur von jenen Unternehmen, die eine Lizenz des Finanzministeriums haben – also von der Casinos-Gruppe und den Konzessionären für kleines Glücksspiel in den Bundesländern (siehe Liste hier).

Für die Medienhäuser bedeutet das laut Ministerium: Alle Anbieter, die keine Konzession haben, dürfen keine Werbung schalten.

Medien informiert

Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) wurde zuletzt explizit über den Rechtsstandpunkt des Ministeriums informiert, wie ein VÖZ-Sprecher bestätigt. Mediaprint-Geschäftsführer Thomas Kralinger zeigt dafür aber kein Verständnis. Aus seiner Sicht ist es zulässig, Inserate von Sportwettenanbietern anzunehmen. Es sei nicht zumutbar, dass Medien überprüfen müssen, welche Geschäfte Anzeigenkunden in anderen Bereichen tätigen.

Die "Krone"-Strafen wurden jedenfalls beeinsprucht. Höchstgerichtliche Judikatur zu den Werbestrafen gibt es aber noch nicht. Weitere Anzeigen sind bereits in Vorbereitung. Auch andere Verwaltungsbehörden – also die Landespolizeidirektionen und die Bezirksverwaltungsbehörden – seien angehalten, Missstände anzuzeigen, heißt es im Finanzministerium.

Sechs Anzeigen durch Polizei Wien

Bei der Landespolizeidirektion Wien teilte man auf Anfrage mit, dass im Vorjahr bereits sechs Anzeigen wegen des Verdachtes auf illegale Glücksspielwerbung erstattet worden seien. Ein Verfahren wurde eingestellt, fünf sind nach Einsprüchen beim Verwaltungsgericht Wien anhängig.

Zwickmühle für ORF

Besonders pikant ist der restriktive Kurs der Finanz für den ORF. Er profitiert derzeit nicht nur von den Werbespots der internationalen Anbieter, sondern ist auch direkt an den Lotterien beteiligt, die in Konkurrenz zu den ausländischen Glücksspielkonzernen stehen. Beim ORF heißt es auf Anfrage, man sei wegen der Thematik in Kontakt mit dem Finanzministerium. Noch liege jedenfalls keine Anzeige vor.

Ein anderes Vorhaben im Kampf gegen illegales Onlineglücksspiel liegt vorerst auf Eis. Wie berichtet hat die Regierung im Vorjahr im Zuge ihres Betrugsbekämpfungspakets angekündigt, illegale Websites sperren zu wollen.

Angesichts der Umgehungsmöglichkeiten sei aber die Frage, ob dieser Vorschlag der Weisheit letzter Schluss sei, heißt es im Finanzministerium. Derzeit konzentriere man sich daher auf "Paketlösungen" auf europäischer Ebene. Im November sei bereits ein Kooperationsabkommen mit den EU-Mitgliedern unterzeichnet worden, das bei der Durchsetzung von grenzüberschreitenden Strafen helfen soll. (Günther Oswald, 17.3.2016)