Den Haag/Belgrad – Das UN-Tribunal für Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien (ICTY) wird am 31. März das Urteil für den serbischen Ultranationalisten Vojislav Šešelj in dessen Abwesenheit verkünden. Dies teilte das Tribunal laut der staatlichen Presseagentur Tanjug am Dienstag mit.

Šešelj, der Ende 2014 aus Gesundheitsgründen auf freien Fuß gesetzt worden war, wurde allerdings aufgefordert, sich bis zum 22. März schriftlich zu äußern, ob er der Urteilsverkündung doch beiwohnen möchte. Der wegen Kriegsverbrechen in Kroatien, Bosnien-Herzegowina und der Vojvodina angeklagte serbische Ultranationalist ließ bisher wiederholt wissen, dass er nicht mehr freiwillig ins Tribunalsgefängnis Scheveningen zurückkehren werde.

Die heutige Tribunalsentscheidung wurde mit der Ablehnung des Angeklagten, ins Gefängnis zurückzukehren, aber auch mit dem Verhalten der serbischen Regierung erklärte, die nach Meinung des Gerichts nicht "adäquate Mittel" einsetze, um Šešelj dazu zu zwingen.

Nichts über Gesundheitszustand bekannt

Šešelj hatte sich im Februar 2003 freiwillig dem Haager Gericht gestellt. Nach der vorläufigen Freilassung behauptete er, das Gericht "besiegt" zu haben. Über den derzeitigen Gesundheitszustand des an Krebs Erkrankten ist derzeit nichts bekannt. Bei den für April geplanten Parlamentswahlen will Šešelj seiner Serbischen Radikalen Partei nach acht Jahren erneut den Einzug ins Parlament sichern. Jüngsten Umfragen zufolge dürfte ihm dies auch gelingen.

Im Wahlkampf will Šešelj auch von dem Urteil punkten, das nächste Woche vor dem Haager Gericht für den Ex-Präsidenten der Republika Srpska, Radovan Karadžić, verkündet wird. Seine Partei hatte für denselben Tag eine Großkundgebung in Belgrad eingerufen. (APA, 16.3.2016)