Wien – Die EU-Flagge muss weg. Wenn er Bundespräsident wäre, würde er erst einmal die Fahne der Europäischen Union von der Präsidentschaftskanzlei entfernen lassen, sagt Robert Marschall. Dass es so weit kommt, ist aber unwahrscheinlich. Der Obmann der EU-Austrittspartei konnte bis zur Frist am vergangenen Freitag nicht die für eine Kandidatur nötigen 6.000 Unterstützungserklärungen sammeln. Bis Dienstagmitternacht hat er Zeit, die restlichen Unterschriften im Innenministerium einzureichen. Wie viele noch fehlen, wollte er auf einer Pressekonferenz am Montag nicht verraten. "Ich hoffe, dass es sich ausgeht."

Robert Marschall erklärt drei seiner Probleme mit den Unterstützungserklärungen.
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Eines weiß Marschall aber schon jetzt. Sollte er nicht auf dem Stimmzettel stehen, wird er die Bundespräsidentschaftswahl anfechten. "Es gab Gesetzesverstöße der Behörden", sagt der EU-Gegner. Einige Gemeinden hätten ihm die Unterstützungerklärungen per Post zugesandt und nicht den Wählern zurückgegeben, wie es im Gesetz vorgesehen ist. Unter anderen nannte er die Stadt Salzburg, Köflach und Wiener Neudorf. "Das Problem ist, dass ich nicht weiß, wie viele noch auf den Ämtern liegen, wie viele am Postweg sind und ob alle von den Gemeinden einbehaltenen Unterstützungserklärungen rechtzeitig übermittelt wurden", sagte Marschall.

Zu späte Post

Robert Stein, Leiter der Abteilung für Wahlangelegenheiten im Innenministerium, bestätigt auf Nachfrage des STANDARD, dass manche Gemeinden vereinbart haben, den Kandidaten Unterstützungserklärungen per Post zu schicken. "Wenn eine größere Anzahl an Unterstützungserklärungen zu spät ankommt, wäre das ein möglicher Wahlanfechtungsgrund", sagt Stein. Das Innenministerium habe den Gemeinden jedenfalls empfohlen, den Wählern die Unterstützungserklärungen auszufertigen und sie nicht selbst per Post zu schicken. Wie viele Unterstützungserklärungen Marschall von Gemeinden zugeschickt bekommen hat, wollte er nicht sagen.

Der Obmann der EU-Austrittspartei sieht aber noch einen weiteren Grund für eine Wahlanfechtung. Weder die Verfassung noch die Nationalratswahlordnung sehen vor, dass 6.000 Unterstützungserklärungen für eine Kandidatur zum Bundespräsidenten vorgesehen sind. Das Bundespräsidentenwahlgesetz widerspreche damit der Verfassung. Falls Marschall eine Beschwerde einbringt, dürfte diese aber wenig Chancen haben. "Anlässlich bisheriger Anfechtungen sind beim Verfassungsgerichtshof keine Bedenken gegen diese Regelung aufgetaucht", heißt es von einem Sprecher des Gerichtshofes zum STANDARD.

Ein Problem mit den Medien

Ein Problem hat Marschall allerdings nicht nur mit den Behörden und dem Gesetz, sondern auch mit den Medien, denen er "Wahlmanipulation" vorwirft. Indem diese nur über einige wenige Kandidaten berichten, würden die Wähler falsch informiert. Deshalb habe er sich bei seiner Pressekonferenz vorbehalten, manche Medien einzuladen und andere nicht.

"Raus!" – Marschall fordert das ORF-Team zum Gehen auf.
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Einen kleinen Eklat gab es dann, als ein ORF-Redakteur mit Kamerateam trotz Nichteinladung an der Pressekonferenz teilnehmen wollte. "Wir wollen Ihnen die Möglichkeit geben, auch bei uns etwas zu sagen", so der Redakteur. "Wir setzen erst dann fort, wenn der ORF draußen ist", sagte Marschall. Nach einem kurzen Kameraschwenk musste das ORF-Team die Pressekonferenz verlassen. (Lisa Kogelnik, Maria von Usslar, 21.3.2016)