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Rindfleisch sollte nach den Vorstellungen der Landwirtschaftskammer Österreich ein "sensibles Produkt" werden.

Foto: dpa / Swen Pförtner

Wien – In den kommenden Wochen und Monaten sollen die Verhandlungen zum Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft) in die Phase treten, wo über die Landwirtschaft verhandelt wird. Die Positionen dazu liegen teilweise weit auseinander, erläutert Landwirtschaftskammerpräsident Hermann Schultes. "Wir wollen, dass das Abkommen für uns sinnvoll ist", sagt er. Die Bauernvertreter wollen deshalb in den nächsten Monaten offensiv die Vor- und Nachteile, die sich im Verlauf der Verhandlungen ergeben, kommunizieren. "Nur so werden die Menschen das auch mittragen wollen."

· Der augenfälligste Unterschied im Zugang zu dem Abkommen zwischen der EU und den USA liegt in der Art, wie Produkt- beziehungsweise Markenschutz für Agrargüter geregelt sind. In der EU gibt es geografische Ursprungsbezeichnungen, mit denen sich ein Land oder eine Region typische Spezialitäten im Inland und auf Exportmärkten absichern kann. Bekannte Beispiele dafür: Parma-Schinken, Nürnberger Lebkuchen oder, in Österreich, Tiroler Speck, Vorarlberger Bergkäse.

Markenschutz auf Firmenebene

Die US-Verhandlungsposition laute hier aber so, dass man gegen den Schutz von solchen Bezeichnungen in den USA sei, erläutert Schultes. Dort setze man stark auf Markenschutz auf Firmenebene; eine geografische Herkunftsbezeichnung, wie sie in der EU im Lebensmittelbereich praktiziert wird, gibt es nur ganz selten. Ein Beispiel: Tennessee Whiskey. Für Schultes ist es "nicht denkbar, dass diese geografischen Ursprungsbezeichnungen nicht via TTIP geschützt werden".

· Außerdem spießt es sich beim Tierschutz. Diesen wollen die USA im Rahmen von TTIP nicht verhandeln. Außerdem werden tierische EU-Bioprodukte wegen des US-Antibiotikaverbots bei Bioprodukten nicht anerkannt. Schultes meint, dass mit einer strengen Herkunftskennzeichnung etwas gegengesteuert werden könnte: So sollte es eine Verpflichtung geben müssen, darüber zu informieren, aus welchem Land das Fleisch oder die Eier stammen.

Spaltpilz Gentechnik

· Kompliziert wird es bei den sowieso schon komplizierten EU-Regeln bezüglich der Verwendung oder des Anbaus von gentechnisch veränderten Produkten oder Saatgut (GVO). Da sei eine Änderung der EU-Regelung mit ihrem Selbstbestimmungsrecht der einzelnen EU-Staaten aus politischen Gründen nicht vorstellbar. Ähnlich liegt die Situation bei der Hormonbehandlung von Nutztieren.

Sensible Waren

Festgelegt werden soll in den nächsten Verhandlungsrunden – die nächste startet in der Woche vom 25. April in den USA – auch, welche landwirtschaftlichen Güter "sensibel" sind und deshalb nicht komplett freigegeben werden. Für diese Waren soll es Handelskontingente geben – ein Schutz, ähnlich wie er beim kanadisch-europäischen Abkommen Ceta ausformuliert wurde. Sensible Produkte könnten sein: Fleisch, Getreide, Bioethanol, Stärke und Milch.

Ein Vorschlag, den die EU-Kommission zu TTIP am Montag veröffentlichte, wurde von der Organisation Attac scharf kritisiert. Es geht dabei um eine "Regulatorische Zusammenarbeit" im Rahmen von TTIP, die den Interessen von Lobbyinggruppen Tür und Tor öffnen würde, so Attac.

Erleichterung für Lobbyisten

Bei einer solchen regulatorischen Zusammenarbeit sollen EU-Kommission und US-Regulierungsbehörden über bestehende und zukünftige Gesetzesvorhaben entscheiden können – noch bevor die Parlamente damit befasst werden müssen.

Dabei soll es sich aber um eine technische Vorabbesprechung handeln, hieß es vonseiten der EU-Kommission. Jede Regulierung sollte einem "Notwendigkeitstest" unterzogen werden. Industrie und Handelskonzerne könnten damit aber bereits frühzeitig massiv Einfluss auf eine Regulierung oder einen Gesetzestext nehmen, kritisiert Attac. (ruz, 22.3.2016)