Wien – "Sie war die Liebe meines Lebens, ich hätte in meiner Fettn besser gegen einen Baum krachen sollen", zitiert Verteidiger Rudolf Mayer aus einem SMS seines Mandanten Emanuel S. an ihn. Um zu demonstrieren, dass der 30-jährige Angeklagte in einem Prozess um grob fahrlässige Tötung sehr wohl bereut, dass er im vergangenen Sommer seine Lebensgefährtin überrollt hat.

Artikulieren kann das S. im Landesgericht Korneuburg nicht. Er sitzt vor Richterin Astrid Raufer und bekennt sich der fahrlässigen Tötung für schuldig, mehr will er aber nicht sagen. Also sollen die Gutachter Licht in die Ereignisse bringen, die sich zur Mittagszeit des 25. Juli auf einem Güterweg im Bezirk Bruck an der Leitha abgespielt haben.

Opfer lag mitten auf Feldweg

Sicher ist laut medizinischem Sachverständigen Wolfgang Denk, dass das 23-jährige Opfer nicht angefahren wurde, sondern bereits auf dem nicht asphaltierten Feldweg gelegen ist, als der Unbescholtene sie mit seinem Van überfuhr.

Ursprünglich stand ein anderer Verdacht im Raum, der dazu geführt hat, dass S. sechs Wochen in Untersuchungshaft genommen wurde: dass er nach einem Streit auf dem Dorffest seine Freundin absichtlich totgefahren hat. Laut Zeugen war sie rund eineinhalb Stunden vor ihm gegangen.

Die Expertise des Verkehrssachverständigen erklärt, warum die Vermutung nicht so abwegig war. Der von Sträuchern gesäumte Weg bot nämlich auf 100 Meter freie Sicht, selbst bei einer Geschwindigkeit von 60 Kilometern pro Stunde hätte der Anhalteweg nach Erkennen eines Hindernisses nur 63 Meter betragen.

Fast zwei Promille bei Unfall

Allerdings nur bei einem Nüchternen. Und S. hatte zum Unfallzeitpunkt rund 1,9 Promille, berechnet Denk aus einem Alkomattest. Dazu kam der Schlafmangel: S. und seine Partnerin waren seit dem Vorabend auf Tour.

Die bei der Obduktion der Frau festgestellten 1,46 Promille könnten dazu geführt haben, dass sie gestürzt oder eingeschlafen sei, vermutet der Sachverständige. Der dem Angeklagten zugesteht, dass seine Wahrnehmung in diesem Zustand durch den Licht-Schatten-Wechsel auf dem Weg beeinträchtigt und seine Reaktionszeit verzögert war.

Bei seinem Schlusswort sagt S. doch noch etwas: "Ich muss mein Leben lang mit dieser Schuld leben, ich hätte auf sie aufpassen müssen." Worte der Entschuldigung für die im Saal anwesenden Verwandten des Opfers, die ihren Privatbeteiligtenanschluss zurückgezogen haben, findet er dennoch nicht.

Richterin Raufer verurteilt ihn schließlich zu einem Jahr Haft, drei Monate davon sind unbedingt. Inklusive der bereits verbüßten U-Haft muss er also maximal sechs Wochen ins Gefängnis, falls der Spruch rechtskräftig wird, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. (Michael Möseneder, 22.3.2016)