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Eine touristische Nutzung bei Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen ist nach dem Salzburger Raumordnungsgesetz verboten.
Die Stadt Salzburg geht gegen Wohnungsvermieter auf Online-Vermittlungsplattformen wie Airbnb, wimdu oder 9flats immer öfter rechtlich vor. Derzeit laufen laut "Salzburger Nachrichten" 26 Strafanzeigen. Das Baurechtsamt schätzt, dass in Salzburg 600 bis 700 Wohnungen über Internet-Plattformen temporär vermietet werden. Bei vielen Unterkünften dürfte die Vermietung rechtswidrig sein.
Eine touristische Nutzung bei Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen ist nach dem Salzburger Raumordnungsgesetz nämlich nicht erlaubt. Hotels und Ferienappartements müssen außerdem eine Ortstaxe von 1,50 Euro pro Nacht und Person an die Gemeinde zahlen, bei privat vermieteten Wohnungen wird diese Abgabe oft nicht geleistet.
Meldungen kommen zunehmend von Nachbarn
Auf Anfrage der Stadt-ÖVP hat das Baurechtsamt nun bekanntgegeben, dass im Vorjahr 35 Wohnungen bzw. Angebote auf Plattformen überprüft wurden und 220 Mal von Revisionsbeamten ein Lokalaugenschein vorgenommen wurde. 17 Strafanzeigen wurden im Vorjahr erstattet, zwei wurden auch rechtskräftig abgeschlossen – trotz Beschwerden der Vermieter vor dem Landesverwaltungsgericht.
In 50 Prozent der Verdachtsfälle kamen die Meldungen an den Magistrat übrigens von Nachbarn, die sich über die touristische Nutzung beschwerten. Laut Wohnungseigentumsgesetz (WEG) braucht man nämlich die Zustimmung aller anderen Miteigentümer, wenn man eine Wohnung touristisch vermieten will.
"Druck über Städtebund"
ÖVP-Klubchef Christoph Fuchs will nun, dass Salzburg gemeinsam mit anderen Städten im Städtebund in der Angelegenheit illegaler Vermietungen Druck macht. Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) sieht laut Zeitungsbericht in den illegalen Vermietungen auch ein "Riesenthema". "Der Handlungsbedarf ist groß. Das betrifft sicher auch touristische Gemeinden. Und da werden wir mit dem Gemeindeverband auf einer Linie sein", wird der Stadtchef zitiert.
Sollte die Novelle des Raumordnungsgesetzes kommen, dann hofft Schaden auf die Abschaffung der Bestimmung, dass eine touristische Nutzung nicht erst ab fünf Wohnungen im Gebäude nicht widmungskonform ist. "Mit dieser Bestimmung müssen wir schnell abfahren", sagt Schaden. (red, 24.3.2016)