Dornbirn – Bereits zum zweiten Mal fordert die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn in Vorarlberg ein Kind zum Absitzen einer Ersatzfreiheitsstrafe auf. Weil der 15-Jährige eine Strafe von 55 Euro wegen eines Bagatelldelikts nicht bezahlen kann, soll er 66 Stunden absitzen.

"Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, dürfen nicht für Verwaltungsstrafen eingesperrt werden", teilte der Rechtsanwalt Anton Schäfer der Behörde via Presseaussendung mit. Auch im Vorjahr, als ein 15-jähriges Mädchen eingesperrt werden sollte, machte Schäfer die Behörde auf den Fehler aufmerksam. Man entschuldigte sich.

Gegen das Mädchen wurden laut Schäfer bisher 20 Androhungen ausgesprochen. Mittlerweile ist sie 16, "die BH glaubt nun, man könne sie einsperren", vermutet Schäfer. Auch bei 16-Jährigen bedürfe es aber besonderer Gründe, um sie wegen ausstehender Verwaltungsstrafen ins Gefängnis zu stecken, sagt der Anwalt. Die besonderen Gründe definiert das Gesetz jedoch nicht genau. Die Begründung liegt im Ermessen der Behörde.

Behörde bedauert "Fehler"

Den Fall des 15-jährigen Buben bedauert Bezirkshauptmann Helgar Wurzer: "Das ist sehr unangenehm und nicht in unserem Sinne." Seiner Behörde sei leider erneut ein Fehler passiert. Pro Jahr würden 70.000 Verfahren bearbeitet, dieser Brief sei einer Sekretärin "durchgerutscht". Leider lasse sich elektronisch nicht herausfiltern, ob es sich bei den Angeschriebenen um Kinder handle. Man wolle nun zur Kontrolle das Vieraugenprinzip einführen.

Beide Kinder sind Notreisende aus Rumänien. Schäfer befürchtet Absicht hinter der Vorgangsweise der Behörde und fragt: "Ist es ein Zufall, dass beide Kinder, die eingesperrt werden sollen, der Minderheit der Volksgruppe der Roma angehören?" Er verweist auf zwei weitere Fälle in Bludenz. Dort erhielt eine 14-Jährige im Jänner zwei Androhungen von Ersatzfreiheitsstrafen. (Jutta Berger, 29.3.2016)