Salzburg – Mit einem Buttermesser soll ein 22-Jähriger seinen Zellengenossen in der Justizanstalt Puch attackiert und schwer verletzt haben. Er hatte laut Anklage auf den 16-Jährigen eingeschlagen und ihn daran gehindert, die Notruftaste in der Zelle zu betätigen. Am Dienstag musste sich der Marokkaner vor dem Salzburger Landesgericht wegen schwerer Körperverletzung, Nötigung und Widerstands gegen die Staatsgewalt verantworten.

"Ich will so etwas nicht mehr machen. Ich will nur nach Hause zurück. Meine Familie wartet auf mich", sagte der Angeklagte der Richterin. Übersetzt wurde er von einer Dolmetscherin. Dieser erklärte er, sein Mithäftling habe ihn vor dem Vorfall am 3. Dezember provoziert, beleidigt und zuerst zugeschlagen.

Auseinandersetzung um Toilette

Das als Zeuge geladene Opfer erklärte, ebenso von einem Dolmetscher übersetzt, er sei grundlos von seinem Zellengenossen attackiert worden. Zuvor habe es nur eine kurze Auseinandersetzung gegeben, wer zuerst die Toilette aufsuchen dürfe. Ein Justizwachebeamter will beobachtet haben, dass der Angeklagte der Angreifer war.

Bei dem schwer verletzten Mithäftling handelt es sich um jenen 16-Jährigen, der im September im Lehener Park bei einer Massenschlägerei einen 50-jährigen Türken erstochen haben soll. Der junge Afghane hat sich deshalb am 18. Mai wegen Mordes vor einem Schöffensenat zu verantworten. Mitangeklagt sind elf weitere junge Männer.

Vor der Attacke in der Zelle am 28. November soll der angeklagte 22-Jährige zudem im Polizeianhaltezentrum einem Polizisten Zeige- und Mittelfinger unvermittelt in die Augen gedrückt haben, als dieser durch die Luke in der Zelle sah. Dabei erlitt der Beamte eine Prellung des rechten Augapfels und eine Rissquetschwunde auf der Bindehaut. Danach habe der Angeklagte den Polizisten auch noch am Hals gekratzt, als dieser ihn festnehmen wollte.

Persönlichkeitsstörung

Die Staatsanwaltschaft forderte die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher für Zurechnungsfähige. Was auch der Gerichtsgutachter Ernst Griebnitz befürwortete. Der Angeklagte habe eine Persönlichkeits- und eine Impulskontrollstörung und zeige schnell aggressives Verhalten.

Richterin Gabriele Glatz sprach den Angeklagten im Sinne der Anklage schuldig. Er muss für 15 Monate in eine Anstalt für geistig abnorme, zurechnungsfähige Rechtsbrecher. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (Stefanie Ruep, 29.3.2016)