Wien – Am Donnerstag wird die Lex Bank Austria auch vom Bundesrat grünes Licht bekommen. Durch die Novelle des Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) wird jener Beitrag erhöht, der fällig wird, wenn Arbeitnehmer ins staatliche Pensionsversicherungssystem bugsiert werden.

Bisher war (und darauf hatte die Bank Austria, BA, gebaut) ein Prozentsatz von sieben Prozent (bezogen auf den Letztbezug) festgeschrieben, gemäß der neuen Regelung werden es 22,8 Prozent sein.

Ihre Rückstellungen für Bankpensionen musste das Institut wegen der niedrigen Zinsen im Jahr 2014 mit rund einer Milliarde Euro nachdotieren.

In der Bilanz 2015 hat sie angesichts des erwarteten Transfers der Banker in die PVA 1,9 Milliarden Euro aufgelöst. Die Verteuerung der Mitgift für die staatliche Pensionsversicherungsanstalt PVA um rund 440 auf 729 Millionen Euro wurde im Zahlenwerk 2015 nicht mehr berücksichtigt.

Der Vorstand hat diese Entwicklungen in seinem Lagebericht (unterschrieben am 29. Februar) allerdings erwähnt. Der Abschlussprüfer hat seinen Bericht dann am 2. März unterschrieben. Am 7. März hat der Bilanzausschuss seinen Bericht erstellt – neun Tage später wurde das Gesetz vom Nationalrat beschlossen.

Bei der Unicredit-Tochter geht es um 3.300 Beschäftigte. Sie hatten bisher Anspruch auf eine Bankpension beziehungsweise aufs "ASVG-Äquivalent", in dem die BA die ASVG-Pension bezahlt und die Pensionskasse die Lücke zur (höheren) Bankpension schließt. Sie landen nun, ausgestattet mit Abschlagszahlungen von der Bank, im staatlichen System.

Die 22,8 Prozent gelten (anders als geplant) künftig auch für Übertragungen, bei denen das Dienstverhältnis gelöst wird. Das ist vor allem beim Wechsel von Beamten in andere Beschäftigungsverhältnisse der Fall. (gra, 30.3.2016)