Linz – In der Sitzung des Unterausschusses des Land Oberösterreichs zur geplanten Kürzung der Mindestsicherung für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte waren am Donnerstag die Experten am Wort. Unter Berufung auf diese sahen sich nachher Befürworter und Gegner der härteren Gangart bestätigt. Neu in der Diskussion ist eine zeitliche Befristung der Reform.
In Oberösterreich soll es laut schwarz-blauer Regierungskoalition nur mehr 365 Euro plus einen an Auflagen gebundenen Integrationsbonus von 155 – also in Summe 520 – statt wie bisher 914 Euro Mindestsicherung geben. Im Unterausschuss beurteilten erstmals von den einzelnen Fraktionen nominierte Rechtsexperten diesen schwarz-blauen Entwurf.
Monitoring starten
Laut der ÖVP wurde von den Fachleuten angeregt, diese Reform auf zwei bis drei Jahre zu befristen sowie gleichzeitig ein Monitoring zu starten. Damit würde die geplante Gesetzesänderung auch rechtlich vor einem Höchstgericht argumentierbar, meinten ÖVP und FPÖ unisono.
So begründeten doch die beiden die Kürzungsabsicht mit der Ausnahmesituation im Flüchtlingsbereich. Vor allem Oberösterreich sei überdurchschnittlich durch den Flüchtlingsstrom belastet.
Grundsatz der Gleichbehandlung
Die SPÖ sieht sich nach dem Expertenhearing bestätigt, dass die Reduzierung der Mindestsicherung "für einzelne Personengruppen dem Grundsatz der Gleichbehandlung, einer tragende Säule des österreichischen und europäischen Rechts, widerspricht".
Die Grünen halten die schwarz-blauen Pläne für überflüssig, da es schon jetzt die Möglichkeit gebe, die Mindestsicherung zu verringern, wenn Auflagen nicht erfüllt würden. Am 21. April tagt der Unterausschuss in der Causa erneut, dann sind noch einmal Experten am Zug. Sie sollen auch die sozialen und finanziellen Aspekte beleuchten. (APA, 31.3.2016)