Budapest – Das ungarische Verfassungsgericht hat eine von der Regierung beschlossene Reform des Zentralbank-Gesetzes für rechtswidrig erklärt. Die Notenbank erfülle eine öffentliche Funktion und müsse daher transparent agieren, erklärten die Richter am Donnerstag.
Die vom Ministerpräsidenten Viktor Orbán angestrebte Gesetzesänderung sah vor, dass die Zentralbank 200 Milliarden Forint (650 Millionen Euro) an eigene Stiftungen zur Förderung der Bildung überweisen darf, ohne hierüber öffentlich Rechenschaft abzulegen.
Der Chef der Bank, Ex-Wirtschaftsminister György Matolcsy, ist ein Vertrauter des rechtsnationalen Regierungschefs. Das Verfassungsgericht musste sich mit der Initiative befassen, nachdem Präsident Janos Ader sich vor drei Wochen geweigert hatte, das Gesetz zu billigen. Der Staatschef, der zu Orbáns langjährigen Weggefährten zählt, monierte ebenfalls einen Mangel an Transparenz.
Die Opposition beschuldigt die Regierung, die Stiftungen, an die das Geld fließen soll, benutzen zu wollen, um Geldtransfers an Verbündete zu kaschieren. Orbán wird vorgeworfen, seit seinem Amtsantritt 2010 Grundlagen der Demokratie wie die Freiheit der Medien und die Unabhängigkeit der Justiz ausgehöhlt zu haben, sowie mit seiner sogenannten "unorthodoxen" Wirtschaftspolitik Investoren zu verschrecken. (APA, 31.3.2016)