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Justin Timberlake wird vom Cirque du Soleil verlkagt.

Foto: REUTERS/Mario Anzuoni

New York – Die kanadische Entertainment-Firma Cirque du Soleil hat Klage gegen Justin Timberlake eingereicht. Der Popstar soll sich für seinen Song "Don't Hold The Wall" bei der Komposition "Steel Dream" aus dem Cirque-du-Soleil-Album "Quidam" aus dem Jahr 1997 bedient haben.

In einer am Donnerstag in New York eingebrachten Klageschrift fordert das Unternehmen mindestens 800.000 US-Dollar (fast 700.000 Euro) Schadenersatz. "Don't Hold The Wall" ist 2013 auf Timberlakes Album "The 20/20 Experience" erschienen und auch als Single veröffentlicht worden. Als Mitangeklagte werden auch die drei Co-Autoren sowie Sony Music Entertainment, Universal Music und WB Music Corp. genannt. (APA, 2.4.2016)