Wien – Drogendealern an U-Bahn-Haltestellen und anderen öffentlichen Plätzen sollen künftig bis zu zwei Jahre Haft drohen, auch wenn sie nicht eindeutig des gewerbsmäßigen Handels überführt werden. Diese von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) angekündigte Verschärfung im Suchtmittelgesetz wurde am Montag vom Justizausschuss des Nationalrats mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP verabschiedet.

Drogenszene in Ballungsräumen

Man reagiere damit auf die wachsende Drogenszene in Ballungsräumen, zitierte die Parlamentskorrespondenz Johannes Jarolim (SPÖ) und Martina Steinacker (ÖVP) zu geplanten Einführung des Tatbestands "Drogenhandel im öffentlichen Raum". Rechtlicher Hintergrund der Initiative der beiden Regierungsparteien war die jüngste Strafrechtsreform, die in Bezug auf das Suchtmittelgesetz den Grundsatz "Therapie statt Strafe" stärkt. Drogenhändler können demnach nur dann in Untersuchungshaft genommen werden, wenn ihnen Gewerbsmäßigkeit nachgewiesen wurde, wobei "Gewerbsmäßigkeit" enger definiert wurde.

Konkret heißt die vorgeschlagene Textierung: "Mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren ist zu bestrafen, wer vorschriftswidrig in einem öffentlichen Verkehrsmittel, in einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Anlage, auf einer öffentlichen Verkehrsfläche, in einem öffentlichen Gebäude oder sonst an einem allgemein zugänglichen Ort öffentlich oder unter Umständen, unter denen sein Verhalten geeignet ist, durch unmittelbare Wahrnehmung berechtigtes Ärgernis zu erregen, Suchtgift einem anderen gegen Entgelt anbietet, überlässt oder verschafft."

FPÖ geht Änderung nicht weit genug

Für die FPÖ reicht der neue Tatbestand gegen öffentlichen Drogenhandel nicht zur nachhaltigen Bekämpfung der Suchtmittelkriminalität. In einem eigenen Antrag fordern die Freiheitlichen, durch die Reform bewirkte Lockerungen zu streichen, und zwar beim Besitz von Kleinstmengen und bei der Definition von Gewerbsmäßigkeit. Ihr Vorstoß blieb jedoch in der Minderheit. Robert Lugar vom Team Stronach schloss sich der Kritik der FPÖ an. Er warnte vor der Gefährdung von Kindern und Jugendlichen und sieht erhöhten Handlungsbedarf.

Grüne und Neos: Reine Symptombekämpfung

Der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser sprach von einem kommunalen Wiener Problem, das schon seit ein bis zwei Jahren bestehe und nichts mit der Neudefinition der Gewerbsmäßigkeit durch die Strafgesetzbuch-Novelle zu tun habe. Von einer Verschärfung der Strafbestimmungen hält er wenig. Neos-Mandatar Nikolaus Scherak lehnt die Verschärfung als Anlassgesetzgebung und reine Symptombekämpfung ab.

Brandstetter erwartet sich eine Zunahme der Verhängung von U-Haft gegen Drogendealer, gab aber zu bedenken, dass die Verschärfung keine nachhaltige Lösung darstellen könne. Die beste Prävention sei eine gute Sozialpolitik. So gehe es vor allem darum, den meist jungen Delinquenten nach Verbüßung ihrer Haft Alternativen zu bieten. (APA, 5.4.2016)