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Condor beglich eine Entschädigung von 600 Euro nicht: Fast wäre deshalb ein Flugzeug gepfändet worden.

Foto: ap / bruns

Wien – Eine Beinahepfändung eines Flugzeugs in Salzburg schlägt international Wellen. Gerichtsvollzieher Gerhard G. machte sich vergangene Woche auf den Weg, um einen Jet zu beschlagnahmen, berichtet die Zeitung "Die Welt". Der Grund: Die Charterfluglinie Condor hatte trotz eines gültigen Vollstreckungstitels nicht gezahlt. Der Kläger: Ein Passagier, der wegen einer Verspätung vor vier Jahren eine Entschädigung eingefordert hatte. Die Summe: 600 Euro – das Flugzeug dürfte einen zweistelligen Millionenbetrag wert sein.

2012 trat ein Urlauber seinen Flug ins kubanische Varadero an. Wegen eines technischen Defekts kam es zu einer 22-stündigen Verspätung. Auf Basis einer EU-Regelung ergab sich daraus die genannte Entschädigung von 600 Euro. Dann begann ein jahrelanger Hürdenlauf. Der Tourismuskonzern Thomas Cook, zu dem Condor gehört, zahlte nicht.

Erfolglose Mahnungen

Auch nach mehreren Mahnungen durch das vom Kunden eingeschaltete Fluggastrechte-Portal Flightright floss kein Geld. Erst als Gerhard G. am Salzburger Flughafen auftauchte, ging alles schnell. Der Flughafen informierte die Gesellschaft von der bevorstehenden Pfändung, worauf diese ihre Schulden beglich, berichtet die Zeitung.

Entschädigungen können je nach Verspätungszeit und Entfernung 250, 400 und 600 Euro betragen. Wird ein Passagier zum Beispiel wegen Überbuchung nicht befördert, so hat er Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises plus 250 Euro bei Strecken bis zu 1.500 Kilometern. Fällt ein Flug aus oder verspätet er sich sehr, muss eine Fluggesellschaft je nach Strecke bis zu 600 Euro pro Person zahlen. Die Ausgleichszahlung reduziert sich, wenn zeitnah Ersatzflüge angeboten werden. (red, 5.4.2016)