Die persönliche Assistenz fehlt auch in der neuen Gesetzesvorlage wieder.

foto: lebenshilfe salzburg

Salzburg – Kaum positive Rückmeldungen zur Novelle des Salzburger Behindertengesetzes: Neben der gesetzlich eingerichteten Bewohnervertretung und großen Trägerorganisationen wie beispielsweise die Lebenshilfe haben auch die Behindertenorganisationen selbst ihre Stellungnahmen zur Novellierung des 35 Jahre alten Gesetzes beim ressortzuständigen Soziallandesrat Heinrich Schellhorn (Grüne) deponiert.

Der Grundtenor ist auch hier ablehnend: Der Gesetzesentwurf entspreche in keinster Weise dem Stand der Dinge, das Gesetz sei schon vor seinem Beschluss hoffnungslos veraltet.

Datenhunger

Martin Ladstätter, Obmann des Vereines Bizeps – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, nennt im STANDARD-Gespräch zwei Beispiele. So wären in der von Schellhorn vorgelegten Novelle neue Maßnahmen wie etwa die persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung nur über "die Krücke" Pilotprojekt überhaupt enthalten.

Auch eine Peer-Beratung fehle völlig. Beides – die persönliche Assistenz wie auch die Beratung von Behinderten durch Behinderte – müssten aber im Jahr 2016 in einem Gesetz enthalten sein. Große Bedenken hat Ladstätter auch in Sachen Datenermittlung. Der im Gesetzesentwurf vorgesehene Datenkatalog sei "nicht rechtfertigbar" und nur ein "Wunschkonzert von Datenhungrigen". Hier würde die Novelle eindeutig das Datenschutzgesetz verletzen.

"Vertane Chance"

Auf der "Metaebene", wie das Bizeps-Chef Ladstätter nennt, weisen sowohl Bizeps als auch der Salzburger Verein für selbstbestimmtes Leben knack:punkt darauf hin, dass der Text der Novelle kaum irgendwo der von Österreich ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention entspreche beziehungsweise zu deren Umsetzung beitrage. Es handle sich um ein "klassisches Behindertengesetz, wie es anderorts vor zehn bis 15 Jahren bestand", formuliert Ladstätter.

Noch deutlicher ist der von der Stadt Salzburg eingesetzte "Runde Tisch Menschenrechte" in seiner Stellungnahme: Die Chance "einer zeitgemäßen gesetzlichen Grundlage auf Basis der UN-Behindertenrechtskonvention" sei schlicht "vertan" worden. (Thomas Neuhold, 7.4.2016)