Klaus Werner-Lobo wurde wegen Aufforderung zur strafbaren Handlung angezeigt. Er hatte in einem Interview über "legitime Sachbeschädigung" gesprochen.

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Die Vorladung zur Einvernahme: Strafausmaß sind bis zu zwei Jahre Haft.

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Wien – Die Aussage "Das wäre ein schöner Anlass für legitime Sachbeschädigung: Bolzenschneider kaufen und, wie damals Alois Mock an der Grenze zum Ostblock, den Grenzzaun durchschneiden" in einem "Profil"-Interview bringt dem ehemaligen Grünen-Politiker Klaus Werner-Lobo eine Anzeige ein. Ihm wird das Delikt "Aufforderung zu mit Strafe bedrohter Handlung" vorgeworfen, die maximale Strafe beträgt zwei Jahre Haft.

Seine Ladung zur Einvernahme durch die Landespolizeidirektion Wien postete Lobo auf Facebook. In dem Interview über sein neues Buch "Nach der Empörung" spricht der ehemalige Wiener Kultursprecher über Politikverdrossenheit und ziviles Ungehorsam. Im November des Vorjahres kehrte er den Grünen den Rücken und trat aus der Partei aus. (red, 7.4.2016)